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Gast

23 Jahre eine eheänliche Beziehung, darf mich der Hausherr einfach so rausschmeißen?????

Ich habe mit ihm in seinem überschriebenen Haus 23 Jahre ,verlobt, gewohnt. Hat er das Recht mich so einfach auf die Straße zu setzen????
Er hat sich auf einmal seiner Schwägerin gewidmet. Was soll ich machen. Ich habe inzwischen einen WBS Schein. Es ist allerdings sehr schwierig eine passende Wohnung für mich zu finden. Ich brauche eine ebenerdige Wohnung barrierefrei-
Frage beantworten Frage Nummer 3000285761 Frage melden

Antworten (5)
ingSND
Darf er.
Das nutzt Dir jetzt nichts mehr, aber für alle Anderen: liefert Euch nicht auf Gedeih und Verderb einem anderen Menschen aus.
Entweder wird geheiratet oder man schließt eine andere schriftliche Vereinbarung ab. Sichert! Euch! Ab!
Männer sind Schweine.
Frauen manchmal auch, aber die haben seltener das Geld
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Vandit
Wenn Du keinen Mietvertrag mit ihm abgeschlossen hast, hast Du leider kein Bleiberecht. Du musst also sehr aktiv werden, um nicht auf der Straße zu landen. Behörden einschalten, ob Du eine Wohnung irgendwo bekommst, bei Wohnungsgesellschaften nachfragen usw.
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Vandit
LOL. Das alte Denkmuster. Männer sind Schweine und Frauen haben seltener das Geld. Herrlich!

Aber natürlich nur "meistens" und "aller Wahrscheinlichkeit nach" ist das das alte Denkmuster und keine eigene Lebenserfahrung.
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rayer
Das ist zwar hier nicht der Fall da nicht verheiratet, normalerweise ist es nach einer Scheidung mit dem Geld umgekehrt.
"Meistens, nach aller Wahrscheinlichkeit:-)"
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ingSND
Da sind wir jetzt ja schon zwei mit Klischees 🤣😁
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