40€job
Wenn ich einen 400€ job habe, kann ich dann noch einen 160€job anfangen u was bleibt mir bei harz4. Bin allein lebend .
Antworten (3)
Es gibt keinen "160-Euro-Job" in dem Sinne wie einen "400-Euro-Job". Der "400-Euro-Job" heißt eigentlich "Geringfügige Beschäftigung". Die wichtigste Sonderregel bei der Geringfügigen Beschäftigung (Bruttolohn unter 400,01 Euro) ist, dass du keine Sozialversicherungsabzüge oder Abzüge für Steuern auf deiner Abrechnung vorfindest. Machst du einen Job für 160 Euro, ist das auch eine Geringfügige Beschäftigung.
Hat man mehrere solcher Jobs (auch Minijobs genannt), werden die Entgelte zusammengezählt. Kommt man über 400 Euro in der Summe, werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Erhält man Sozialleistungen, wird ein Teil dieses Einkommens nicht angerechnet. Aber selbstverständlich DARF man soviel Geld verdienen wie man kann.
Bei 560 € Zuverdienst hättest du Abzüge. Vom Netto bleiben meines Wissens 100 € des Zuverdienstes anrechnungsfrei. Vom Restlichen kann man 20 % behalten. (Auskunft ohne Gewähr).
Hat man mehrere solcher Jobs (auch Minijobs genannt), werden die Entgelte zusammengezählt. Kommt man über 400 Euro in der Summe, werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Erhält man Sozialleistungen, wird ein Teil dieses Einkommens nicht angerechnet. Aber selbstverständlich DARF man soviel Geld verdienen wie man kann.
Bei 560 € Zuverdienst hättest du Abzüge. Vom Netto bleiben meines Wissens 100 € des Zuverdienstes anrechnungsfrei. Vom Restlichen kann man 20 % behalten. (Auskunft ohne Gewähr).
@starmax: "Zwei oder mehr dieser geringf. Arbeitsverhältnisse nebeneinander sind nicht erlaubt und stellen Steuerhinterziehung dar."
Deine Aussage ist nicht allgemeingültig sondern betrifft nur jene, die einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Wer eine Hauptbeschäftigung hat, darf maximal einen Minijob extra machen.
Doch es gibt nicht wenige Menschen, die keiner Hauptbeschäftigung nachgehen. Typische Vertreter wären Arbeitslose und Studenten. Diese Personen dürfen durchaus mehrere Minijobs ausüben. Wie gesagt: Die Entgelte werden addiert und dürfen in der Summe 400 € nicht übersteigen, wenn die Privilegien des Minijobs erhalten bleiben sollen.
Strafbar ist das nicht, sondern zigtausendfach Praxis.
Deine Aussage ist nicht allgemeingültig sondern betrifft nur jene, die einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Wer eine Hauptbeschäftigung hat, darf maximal einen Minijob extra machen.
Doch es gibt nicht wenige Menschen, die keiner Hauptbeschäftigung nachgehen. Typische Vertreter wären Arbeitslose und Studenten. Diese Personen dürfen durchaus mehrere Minijobs ausüben. Wie gesagt: Die Entgelte werden addiert und dürfen in der Summe 400 € nicht übersteigen, wenn die Privilegien des Minijobs erhalten bleiben sollen.
Strafbar ist das nicht, sondern zigtausendfach Praxis.
Nochmal @starmax: "Bis zur - demnächst auf 450€ erhöhten - Grenze darf JEDER beliebig viele dieser Minijobs haben."
Diese Aussage stimmt nicht. Wie schon erläutert, ist einem Arbeitnehmer mit einer Hauptbeschäftigung nur EIN Minijob nebenher gestattet.
Auch bei dem Personenkreis ohne Hauptbeschäftigung (dem mehrere Minijobs erlaubt sind), werden die Entgelte der verschiedenen Arbeitgeber addiert. Die Minijobprivilegien gelten bis zu einer Summe von 400 Euro.
Sollte deine Bekannte ein Bußgeld bezahlen müssen, so entweder weil sie NEBEN der Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs hatte, oder weil sie evtl. ihren Minijob-Arbeitgebern unkorrekte Angaben gemacht hat. Alle Arbeitgeber müssen natürlich vom Arbeitnehmer über die Existenz weiterer Minijobs informiert werden, damit sie die Entgelte korrekt abrechnen können.
Diese Aussage stimmt nicht. Wie schon erläutert, ist einem Arbeitnehmer mit einer Hauptbeschäftigung nur EIN Minijob nebenher gestattet.
Auch bei dem Personenkreis ohne Hauptbeschäftigung (dem mehrere Minijobs erlaubt sind), werden die Entgelte der verschiedenen Arbeitgeber addiert. Die Minijobprivilegien gelten bis zu einer Summe von 400 Euro.
Sollte deine Bekannte ein Bußgeld bezahlen müssen, so entweder weil sie NEBEN der Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs hatte, oder weil sie evtl. ihren Minijob-Arbeitgebern unkorrekte Angaben gemacht hat. Alle Arbeitgeber müssen natürlich vom Arbeitnehmer über die Existenz weiterer Minijobs informiert werden, damit sie die Entgelte korrekt abrechnen können.