ibu88
45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mit den erlaubten 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ist man mit einem 50er-Roller ein wandelndes Verkehrshindernis und wird übel geschnitten, überholt und bedrängt. Deswegen entdrosseln einige Fahrer ihren Roller, um mit 55-60 km/h entspannt im Stadtverkehr mitschwimmen zu können. Nur: Was sind die Konsequenzen, wer hat damit Erfahrungen? Akzeptiert die Polizei in der Regel diese leichte Erhöhung? Und vor allem: Was genau passiert bei einem Unfall bzgl. Versicherungsschutz?
Antworten (5)
Die allgemeine Betriebserlaubnus erlischt, das kann dazu ühren dass man dann ohen Führerschein fährt und es führt mit Sicherheit dazu, dass sich die Versicherung an den Halter wendet und evtl zu bezahlende Schäden zurückfordert. Wenn man jemanden über den Haufen fährt und der ist dann im Rollstuhl zahlt man sein Leben lang.
Nein, die Polizei akzeptiert diese Veränderung nicht. Du hast die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit verändert. Wenn du für die nächsthöhere Fahrzeugklasse keinen Führerschein hast, fährst du ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Den Versicherungsschutz hast du sowieso verloren, also fährst du auch ohne Versicherung, Dann sieht es schlecht für dich aus bei einem Unfall. Es passiert nicht selten, dass diese Roller beschlagnahmt werden, und ein Sachverständiger das Fahrzeug untersucht.
Ich kann auch nicht sehen, dass du im Stadtverkehr ein Hindernis bist mit 45 km/h, wo doch die Durchschnittsgeschwindigkeit im dichten Verkehr kaum über 30 km/ h liegt. Und da kann man vorzüglich mitschwimmen.
Ich kann auch nicht sehen, dass du im Stadtverkehr ein Hindernis bist mit 45 km/h, wo doch die Durchschnittsgeschwindigkeit im dichten Verkehr kaum über 30 km/ h liegt. Und da kann man vorzüglich mitschwimmen.
Obwohl Gang und Gäbe, verliert ein in der geschilderten Art und Weise manipuliertes Fahrzeug meist die Zulassung, der Halter riskiert den Versicherungsschutz.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls wird die Haftpflichversicherung Dich in Regress nehmen. Dabei ist Dein Beitrag jedoch auf maximal 5000 EUR gedeckelt, für den Rest springt die Versicherung ein. So die übliche Praxis.
Wenn Du keinen Motorradführerschein hast, dann bist Du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Die Konsequenzen sind vom Einzelfall abhängig.
Die Polizei fahndet gelegentlich gezielt. Im Fokus stehen dabei in der Regel wirklich "frisierte" Mopeds. Und weniger die "nur" entdrosselten Fahrzeuge, die lediglich ein paar km/h zu schnell sind.
Also ich kann nur ganz klar abraten, das Moped zu entdrosseln, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h in der Praxis tatsächlich ein großes Ärgernis darstellt.
Wenn Du keinen Motorradführerschein hast, dann bist Du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Die Konsequenzen sind vom Einzelfall abhängig.
Die Polizei fahndet gelegentlich gezielt. Im Fokus stehen dabei in der Regel wirklich "frisierte" Mopeds. Und weniger die "nur" entdrosselten Fahrzeuge, die lediglich ein paar km/h zu schnell sind.
Also ich kann nur ganz klar abraten, das Moped zu entdrosseln, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h in der Praxis tatsächlich ein großes Ärgernis darstellt.
noch mal ein Versuch, in diesem "Sauladen" eine Antwort zu starten. @Starmax: in diesem Fall gebe ich dir uneingeschränkt recht....:)