Antworten (15)
Dem Rechtsstaat. Alter darf keinen Wiederholungstäter schützen. Allerdings steht vor dem Antritt der Strafe ein Gutachten der Hafttauglichkeit. Und deshalb bezweifle ich, dass es tatsächlich zur Haftstrafe kommt.
Eine alte Frau kann sehr wohl sagen, was sie denkt.
§130 Strafgesetzbuch legt indes fest, was dem deutschen Volk die ausgesprochenen Gedanken wert sind.
Im übrigen hat bh bereits dargelegt, dass ggf. die Strafe garnicht vollzogen wird.
Ab welchen Alter, banana, sollten Deiner Meinung nach Straftaten folgenlos bleiben dürfen?
§130 Strafgesetzbuch legt indes fest, was dem deutschen Volk die ausgesprochenen Gedanken wert sind.
Im übrigen hat bh bereits dargelegt, dass ggf. die Strafe garnicht vollzogen wird.
Ab welchen Alter, banana, sollten Deiner Meinung nach Straftaten folgenlos bleiben dürfen?
bh_roth
Deutschland ist eine der besten Demokratien, die ich kenne. Ich habe gelebt und gearbeitet in 4 Ländern auf 3 Kontinenten.
Den Grund, weshalb man eine alte Frau, oder junge, in ein Gefängnis einsperrt, nur weil sie eine Ansicht hat, die nicht der gängigen Rechtsprechung entspricht, für 10 Monate in den Karzer schickt, könntest du mir ja erklären.
Und was wäre damit gewonnen?
Deutschland ist eine der besten Demokratien, die ich kenne. Ich habe gelebt und gearbeitet in 4 Ländern auf 3 Kontinenten.
Den Grund, weshalb man eine alte Frau, oder junge, in ein Gefängnis einsperrt, nur weil sie eine Ansicht hat, die nicht der gängigen Rechtsprechung entspricht, für 10 Monate in den Karzer schickt, könntest du mir ja erklären.
Und was wäre damit gewonnen?
bananabender . wohl heute morgen gegen den Strich gebürstet?
auch eine 87j-ährige, welche als verbale Brandstifterin aggiert, gehört bestraft. Und nach unzähligen Bewährungsstrafen fährt sie nun halt ein.
auch eine 87j-ährige, welche als verbale Brandstifterin aggiert, gehört bestraft. Und nach unzähligen Bewährungsstrafen fährt sie nun halt ein.
Niemand kann alles ungestraft sagen, was er denkt. Beispiel: Wenn du einem Menschen ins Gesicht sagst, er wäre ein Arschloch, kannst du mit dieser Meinung, die deiner Gedanken entsprechen, bestraft werden, wegen Beleidigung. Machst du das wieder, wird die Strafe jedesmal härter, von einem Bußgeld über Geldstrafe zu Tagessätzen, Gefängnis mit Bewährung, Bewährungswiderruf oder erneute Verurteilung mit Gefängnis ohne Bewährung. Bis du lernst, deine Gedanken für dich zu behalten. So ist in Deutschland auch festgelegt, das das verbale, öffentliche Leugnen des Holocaust strafbar ist.
In anderen Ländern ist die Strafschwelle noch niedriger. In Österreich wirst du schon wegen "Wiederbetätigung" verurteilt, wenn du mit einem Stock ein Hakenkreuz in den Sand malst.
In anderen Ländern ist die Strafschwelle noch niedriger. In Österreich wirst du schon wegen "Wiederbetätigung" verurteilt, wenn du mit einem Stock ein Hakenkreuz in den Sand malst.
Ich werde hier doch täglich als Arschloch bezeichnet.
Das macht mir nichts aus.
Und dass ein Mensch, sei er alt oder jung, ins Gefängnis gesteckt wird, weil er eine Meinung äußert, die nicht der gängigen entspricht, erinnert mich doch *hüstel* an eine Farbe, die man hier nicht erwähnen darf.
In dem Land, in dem ich lebe, herrscht Meinungsfreiheit. Hier darf man sagen, was man will.
Das macht mir nichts aus.
Und dass ein Mensch, sei er alt oder jung, ins Gefängnis gesteckt wird, weil er eine Meinung äußert, die nicht der gängigen entspricht, erinnert mich doch *hüstel* an eine Farbe, die man hier nicht erwähnen darf.
In dem Land, in dem ich lebe, herrscht Meinungsfreiheit. Hier darf man sagen, was man will.
Banana, In Deutschland und in anderen zvilisierten Ländern macht man einen Unterschied zwischen Meinung und Beleidigung.
Lies mal unser Grundgesetz, Art 5, Absatz 2
Ich weiss, viele verstehen das nicht oder wollen das einfach ignorieren.
Es gibt kein Recht auf Beleidigung oder Holocaustverleugnung.
Lies mal unser Grundgesetz, Art 5, Absatz 2
Ich weiss, viele verstehen das nicht oder wollen das einfach ignorieren.
Es gibt kein Recht auf Beleidigung oder Holocaustverleugnung.
Du weißt, dass das Arschloch in meinem Beispiel nur ein Beispiel war? Es führt hin zu einem Straftatbestand: der Beleidigung. Ich glaube nicht, dass eine öffentliche Beleidigung in Australien keine Strafe nach sich zieht. Insoweit dürften sich unsere Strafgesetze gleichen. Tust du es, kannst du bestraft werden, im Wiederholungsfalle mit progressiver Strafandrohung. Und in Deutschland ist es eben Gesetz, dass das Leugnen des Holocaust eine Straftat ist. Das kann man nicht diskutieren.
ich versuche mal, das Ganze verständlich zu erklären:
Wenn ein Mensch einen anderen beleidigt, dann ist das eine Sache, die nur die beiden etwas angeht. Da mischt sich der Staat nicht ein. Der Beleidigte kann sich wehren, indem er den Beleidiger vor einem Gericht verklagt.
Von Deutschen (nicht: "von DEN Deutschen" und nicht nur von Deutschen, beides nur zur Klartellung) wurden aber eine Menge Menschen umgebracht, nur weil sie anders waren, Juden nämlich. Das ist ein Verbrechen, das es in dieser Form und in diesem Umfang niemals vorher gegeben hatte. So etwas sollte nie wieder passieren. Und wenn jetzt ein Mensch hingeht und sagt "Das ist doch alles gar nicht wahr!", dann beleidigt er diese Millionen toter Menschen, die sich aber nicht mehr gegen diese Beleidigung wehren können. Ihre Rechte nimmt der Staat jetzt wahr, indem er sagt: Ihr dürft den Holocaust nicht leugnen. Den Holocaust hat es wirklich gegeben und wenn ihr so tut, als sei das nicht so, wird so etwas Fürchterliches früher oder später wieder passieren.
Aber diese alte Dame hat es trotzdem behauptet. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder. Auf sanfte Ermahnungen hat sie mehrfach nicht gehört, sie blieb einfach stur. Jetzt wollte sie sogar vor Gericht "beweisen, dass der Holocaust nur eine Lüge sei". Und das zeigt einfach, dass diese alte Dame unbelehrbar ist. Jetzt reicht einfach ein erhobener Zeigefinger oder eine Geldstrafe nicht aus, jetzt muss sie ins Gefängnis, damit sie endlich lernt, was sie vorher nicht begreifen wollte.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat, in dem jeder - auch ein Straftäter - ein Recht auf Menschenwürde hat. Daher wird, wie von Bh_roth bereits gesagt, sicherlich überprüft werden, ob einer so alten Frau eine Zeit im Gefängnis überhauot zumutbar ist oder diese Zeit eine so große Belastung für sie darstellt, dass sie an ihrer Gesundheit Schaden nimmt. Vermutlich wird sie also ihre Strafe nicht absitzen müssen und zu hause bleiben dürfen, aber verurteilt ist sie trotzdem.
Damit sendet das Gericht zwei Signale aus: Du hast etwas falsch gemacht und das war nicht in Ordnung und das wissen jetzt alle, ABER wir sind großzügig und sehen für den Moment von einer Strafe ab, weil Du schon so alt bist. Das bedeteut jedoch nicht, dass Du keine Strafe verdient hast.
Wenn ein Mensch einen anderen beleidigt, dann ist das eine Sache, die nur die beiden etwas angeht. Da mischt sich der Staat nicht ein. Der Beleidigte kann sich wehren, indem er den Beleidiger vor einem Gericht verklagt.
Von Deutschen (nicht: "von DEN Deutschen" und nicht nur von Deutschen, beides nur zur Klartellung) wurden aber eine Menge Menschen umgebracht, nur weil sie anders waren, Juden nämlich. Das ist ein Verbrechen, das es in dieser Form und in diesem Umfang niemals vorher gegeben hatte. So etwas sollte nie wieder passieren. Und wenn jetzt ein Mensch hingeht und sagt "Das ist doch alles gar nicht wahr!", dann beleidigt er diese Millionen toter Menschen, die sich aber nicht mehr gegen diese Beleidigung wehren können. Ihre Rechte nimmt der Staat jetzt wahr, indem er sagt: Ihr dürft den Holocaust nicht leugnen. Den Holocaust hat es wirklich gegeben und wenn ihr so tut, als sei das nicht so, wird so etwas Fürchterliches früher oder später wieder passieren.
Aber diese alte Dame hat es trotzdem behauptet. Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder. Auf sanfte Ermahnungen hat sie mehrfach nicht gehört, sie blieb einfach stur. Jetzt wollte sie sogar vor Gericht "beweisen, dass der Holocaust nur eine Lüge sei". Und das zeigt einfach, dass diese alte Dame unbelehrbar ist. Jetzt reicht einfach ein erhobener Zeigefinger oder eine Geldstrafe nicht aus, jetzt muss sie ins Gefängnis, damit sie endlich lernt, was sie vorher nicht begreifen wollte.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat, in dem jeder - auch ein Straftäter - ein Recht auf Menschenwürde hat. Daher wird, wie von Bh_roth bereits gesagt, sicherlich überprüft werden, ob einer so alten Frau eine Zeit im Gefängnis überhauot zumutbar ist oder diese Zeit eine so große Belastung für sie darstellt, dass sie an ihrer Gesundheit Schaden nimmt. Vermutlich wird sie also ihre Strafe nicht absitzen müssen und zu hause bleiben dürfen, aber verurteilt ist sie trotzdem.
Damit sendet das Gericht zwei Signale aus: Du hast etwas falsch gemacht und das war nicht in Ordnung und das wissen jetzt alle, ABER wir sind großzügig und sehen für den Moment von einer Strafe ab, weil Du schon so alt bist. Das bedeteut jedoch nicht, dass Du keine Strafe verdient hast.
@hphersel
Vielen Dank für den klugen und verständlichen Beitrag.
Den hat wohl nun hoffentlich auch bananabender begriffen!!
Vielen Dank für den klugen und verständlichen Beitrag.
Den hat wohl nun hoffentlich auch bananabender begriffen!!
@nbuts - aber nur, wenn er will. bananabender ist beratungsresistent, aber sowas von. Eher fängt man mit Penizillin Viren und Bakterien und bekommt sie in den Griff.
Klitzekleine Anmerkung noch: Banane schrieb "...In dem Land, in dem ich lebe, herrscht Meinungsfreiheit. Hier darf man sagen, was man will..."
Scheint weitgehend zu stimmen, denn wiki sagt "...Wird die Ehrverletzung (...in den Ländern des common law...) in Form des slander, das heißt mündlich oder durch Gebärden, begangen scheidet eine Strafbarkeit aus..."
Scheint weitgehend zu stimmen, denn wiki sagt "...Wird die Ehrverletzung (...in den Ländern des common law...) in Form des slander, das heißt mündlich oder durch Gebärden, begangen scheidet eine Strafbarkeit aus..."