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Natürlich nie. Einen Vertrag kann man nicht einseitig ändern. Ein Vermieter kann einen Mietvertrag so wenig ändern wie ein Mieter. Nur einvernehmlich von beiden Parteien gemeinsam. Und wenn man ihn einvernehmlich ändert, sofort, sofern nicht ein Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Änderung vereinbart wird.
Ohne die Zustimmung des Mieters kann der Vertrag ja nicht einseitig verändert werden. Die Zustimmung bedarf der Schriftform, um jeglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Im "Normalfall" ist es so, dass die Änderung drei Monate vorher angekündigt werden muss.
in der regel müssen änderungen drei monate vor inkrafttreten dem mieter mitgeteilt werden. dieser hat dann zeit, den änderungen zuzustimmen oder dagegen zu klagen. ich würde auf jeden fall eine beratungsstelle des mieterbundes aufsuchen und dort den sachverhalt klären lassen.