Herma108294
Ab wann ist eine Rücklastschriftgebühr juristisch anfechtbar? Gibt es da Regeln bzw. maßgebliche Definitionen?
Antworten (3)
Eines der interessantesten Urteile dazu ist wahrscheinlich das gegen Germanwings. Die haben nämlich jedes Mal, wenn sie einen Betrag von einem Kundenkonto mangels Deckung nicht einziehen konnten, happige 50 (!) Euro RLG berechnet. Dem hat das OLG Hamm inzwischen zum Glück einen Riegel vorgeschoben. Wenn Du glaubst, Du wirst über den Tisch gezogen: Ab zur Verbraucherzentrale!
Eigentlich ist das nur dann möglich, wenn die Zustimmung zum Lastschrifteinzug vom Kontoinhaber nicht erteilt wurde. Das kommt zum Beispiel vor, wenn jemand am Telefon seine Kontonummer genannt hat, aber nicht die entsprechende Zustimmung erteilt hat.
Es gab mal einen Fall mit Germanwings, wo 50 Euro als zuviel beurteilt wurden. Ob es da aber genaue Regeln gibt, weiß ich nicht. Kommt vielleicht auch auf die Höhe der zurückgebuchten Summe an. Aber ich würde mich beschweren, sobald normale Buchungsgebühren um mehr als das Doppelte überschritten werden.