Antworten (4)
Ein Wahlhelfer hat ein Ehrenamt, zu dem man berufen wird. Um Wahlhelfer zu sein, muss man auch wahlberechtigt sein, also zumeist volljährig. Es gibt nur wenige Einzelfälle, dass bei Kommunalwahlen auch schon 16-jährige wählen dürfen, diese könnten dann auch als Wahlhelfer berufen werden.
Erst wenn sie selsbt wählen dürfen. Also je nach Wahl ab sechszehn oder achtzehn. Wer alt genug ist, an einer Wahl teilzunehmen, ist auch alt genug, um auf die Korrektheit der Abläufe zu achten. Es wird aber meist höchstens einer in diesem Alter auf einmal eingesetzt.
Das hängt von der einzelnen Kommune ab. Manche suchen erst Unterstützung ab 18, bei anderen dürfen auch 16-jährige mithelfen. Theoretisch dürften auch schon 15-jährige voll mitarbeiten, während man bis 14 Jahre maximal 10 Stunden die woche arbeiten darf.
Das Mindestalter der Jugendlichen beträgt normalerweise 16 Jahre. Das Amt setzt keine besonderen Kenntnisse voraus und so können sich interessierte Jugendliche bei Interesse ganz einfach in ihrem Wahlbezirk melden. Es ist eine gute Gelegenheit für junge Menschen, um politische Einblicke zu bekommen!