MRSchubert2424
Ab welchem Monat bekommt man eigentlich Schlechtwettergeld? Was ist steuerlich zu beachten?
Antworten (2)
Das gibt es schon lange nicht mehr. 1996 kam das Winterausfallgeld und seit 2006 heißt das jetzt Saison-Kurzarbeitergeld. Diese Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember und endet am 31. März. Für Gerüstbauunternehmen beginnt sie schon am 1. November.
Diesen Begriff gibt es eigentlich garnicht mehr, heute heißt es Saison-Kurzarbeitergeld und kommt aus dem Baugewerbe. Wenn aufgrund von Witterungsbedingungen keine Arbeit verrichtet werden konnte, dann zahlt das Arbeitsamt Ausgleichszahlungen, damit die Bauarbeiter trotzdem ihren Lebensunterhalt bestreiten können.