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Isabel König

Ab welcher Summe fallen eigentlich Schenkungssteuern an? Und wo und wie müssen diese Steuern angemeldet werden?

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fuber2424
Die Schenkungssteuer ist in die Steuerklassen 1, 2 und 3 eingeteilt. In die Steuerklasse 1 fallen Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Großeltern. Der Steuerfreibetrag ist für Ehegatten maximal 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, für Enkel liegt er bei 200.000 Euro und Eltern und Großeltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Detaillierte Infos zu den restlichen Steuerklassen und Freibeträgen sind hier zu finden: http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
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Michael Krause
Die Schenkungssteuer ist unterschiedlich. Sie ist abhängig vom dem Wert der Schenkung und danach, in welcher Steuerklasse der Beschenkte ist. Diese Steuerklassen richten sich nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen Schenkendem und Beschenktem. Alle Kinder, egal ob leiblich, adoptiert oder Stiefkinder, auch Enkelkinder sowie Ehepartner werden in Steuerklasse I eingruppiert. In die Steuerklasse II fallen Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, auch Stief- und Schwiegereltern, sogenannte Schwiegerkinder und Ehepartner, von denen man geschieden ist. Für alle übrigen gilt die Steuerklasse 3, also auch für eingetragene Lebenspartner. Je nachdem, in welchem verwandtschaftlichem Verhältnis man zum Schenkenden steht, gibt es Freibeträge. Sie variieren zwischen ca. 5.200 und 410.000 Euro.
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