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Abgeschlepptes Auto. Es war ein temporäres Halteverbotsschild. Ich stand aber schon vor dem Aufstellen da. Wie kriege ich mein Geld zurück?
Antworten (6)
Auch temporäre Schilder gelten. Man muss regelmäßig zum Auto gehen und schauen, ob es noch regelgerecht steht. Von daher wirst du dein Geld wohl kaum zurück bekommen.
Du beschwerst dich bei der Adresse, die dich vom Abschleppen und von den Formalitäten in Kenntnis gesetzt hat. Das machst du am besten brieflich. Du bist aber jedenfalls im Recht, da hierdurch der Grundsatz der Publizität von Gesetzen verletzt wurde, wie ich meine.
Natürlich dürfen auch die Straßenverkehrsbehörden nicht gänzlich überraschend Park- und Halteverbote aufstellen. Sie müssen also eine gewisse Vorlaufzeit beachten und das Schild einige Werktage zuvor schon aufgestellt und das Halteverbot angekündigt haben, bevor es wirksam wird. Allerdings ist gerichtlich nicht eindeutig geklärt, wie lange genau diese Vorlaufzeit dauern muss. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat etwa eine Vorlaufzeit von zwei Tagen als zu kurz angesehen (Urteil v. 17.09.1990, Az.: 1 S 2805/89), aber einen Abschleppvorgang - unter Berücksichtigung der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil siehe oben) - nach Ablauf von vier Werktagen jedenfalls für zulässig erachtet (Urteil v. 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05). Dagegen hält der Verwaltungsgerichtshof Kassel das Abschleppen eines Fahrzeugs bereits nach drei Werktagen für zulässig (Urteil v. 20.08.1996, Az.: 11 UE 284/96).
Nur wenn Sie beweisen können oder Zeugen beibringen können, die dies auch glaubhaft bekunden. Sonst wird es schwierig, da steht Ihre Aussage gegen die der Stadt und ich denke, dass die anderen am längeren Hebel hocken. Die Frage ist auch, ob sich der Aufwand lohnt. Erstmal würde ich Widerspruch einlegen, aber wenn schon gezahlt wurde, dann stellen die meist auf Durchzug.
Wenn du das handfest nachweisen kannst, dann auf jeden Fall vors Verkehrsgericht gehen! Kannst du irgendwie die Uhrzeit nachweisen wann du dein Auto dort abgestellt hast? Wenn das vor der Schildaufstellung passiert ist, können sie dir eigentlich nichts mehr anhaben.
Das Verkehrsgericht hat damit absolut nichts zu tun. Das Verwaltungsgericht wäre hier die korrekte Adresse. Ich würde mich an einen Fachanwalt wenden, wenn du nicht sicher beweisen kannst, dass du kürzer als drei Tage vor dem Einrichten des Parkverbotes dort parktest.