Bauherr
Abtretung Darlehen
Ist die Forderung nach Abtretung meines Darlehens zur Sicherung des Kaufpreises eines Hauses (Neubau) rechtens und wenn ja, kann ich an die Abtetung eine Bedingung knüpfen? (z.B. dass die Abtretung nur gelten soll, wenn rechtmäßige Forderungen nach mängelfreier Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts nich von mir beglichen werden).
Antworten (1)
Die Bank hat das Recht, eine Abtretungsklausel zu vereinbaren. Du hast das Recht, diese zu streichen. Solange du deine Raten bezahlst hast du auch mit einer solchen Klausel nichts zu befürchten, mit den Abtretungen ist in den letzten Jahren jedoch viel Schindluder getrieben worden. Von daher würde ich mich ohne eine solche Klausel auch wohler fühlen. Bleibt sie drin, ist es aber auch nicht schlimm, falls ansonsten alle Regelungen für dich vorteilhaft sind. Eine Streichung würde ich in jedem Fall versuchen.