Adoption Erwachsener
Ich habe erst heute erfahren, dass meine älteste Tochter von der kürzlich verstorbenen Schwester meines Exmannes adoptiert wurde. Eigentlich hätte ich dazu als leibliche Mutter doch auch gehört werden müssen oder etwas unterschreiben müssen. Was hat mein Exmann , er ist Rechtsanwalt, da gedreht ? Wie kann ich erfahren, bei welchem Notar und wann dies abgewickelt wurde ? Wurde evtl. meine Unterschrift, falls erforderlich, gefälscht ?
Antworten (5)
Können voll geschäftsfähige Erwachsene nicht tun und lassen, was sie für richtig halten? Müssen sie vorher die Mutter fragen? Was heißt da gedreht? Ich würde mich eher fragen, warum das so gelaufen ist.
Da ich auch schon einen Erwachsenen adoptiert habe, weiß ich in etwa, wer alles dazu befragt wurde. Sogar meine Ex wurde 8 Jahre nach der Scheidung befragt, obwohl sie mit diesem Erwachsenen nicht mal annähernd verwandt war, noch ihn überhaupt jemals zu Gesicht bekam.
Meiner Einschätzung nach hättest du als direkter Verwandter dazu befragt werden müssen.
Du musst zu einem Anwalt gehen, der die Adoption anficht.
In der Haut dieses Rechtsanwalts, der "da etwas gedreht hat", und in der des Richters des Familiengerichts möchte ich nicht stecken. Rechtsbeugung wird sicher verfolgt.
Meiner Einschätzung nach hättest du als direkter Verwandter dazu befragt werden müssen.
Du musst zu einem Anwalt gehen, der die Adoption anficht.
In der Haut dieses Rechtsanwalts, der "da etwas gedreht hat", und in der des Richters des Familiengerichts möchte ich nicht stecken. Rechtsbeugung wird sicher verfolgt.
Das ist mal wieder typisch Stern-WC! Jemand stellt eine Frage. Da diese in wesentlichen Punkten unvollständig ist, schaffen sich die Befragten Prämissen, auf deren Basis sie Antworten entwickeln.
Dabei ist es doch ganz simpel: Die Adoption kann fern jeder anwaltlichen Manipulation absolut legal durchgeführt worden sein! Es ist nur wenige Jahre her, da konnte der erziehungsberechtigte Ehegatte ohne Zustimmung des geschiedenen eine Adoption des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes veranlassen.
Fällt die Adoption in die Zeit danach, werfen sich weitere Fragen auf. Z.B.:
War das Kind zum Zeitpunkt der Adoption volljährig?
War es? Was soll dann die Frage …
War dem Vater die ladungsfähige Anschrift der Fragestellerin bekannt?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Geschiedene ‚aus den Augen verlieren’. Wenn ein minderjähriges Kind existiert, sollte man dem erziehungsberechtigten Ex-Partner stets unverzüglich Wohnsitzänderungen mitteilen. Anderenfalls muss man damit rechnen, dass das Kind betreffende amtliche Schriftstücke öffentlich durch Aushang beim zuständigen Amtsgericht zugestellt werden und der Inhalt nach Ende der Aushangfrist Rechtskraft erlangt.
Letzteres ist eher die Regel, denn die Ausnahme. Und da gibt es denn auch noch Widerspruchsgründe ohne Ende. Aber deren Erörterung stelle ich ins Ermessen der Community …
Dabei ist es doch ganz simpel: Die Adoption kann fern jeder anwaltlichen Manipulation absolut legal durchgeführt worden sein! Es ist nur wenige Jahre her, da konnte der erziehungsberechtigte Ehegatte ohne Zustimmung des geschiedenen eine Adoption des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes veranlassen.
Fällt die Adoption in die Zeit danach, werfen sich weitere Fragen auf. Z.B.:
War das Kind zum Zeitpunkt der Adoption volljährig?
War es? Was soll dann die Frage …
War dem Vater die ladungsfähige Anschrift der Fragestellerin bekannt?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Geschiedene ‚aus den Augen verlieren’. Wenn ein minderjähriges Kind existiert, sollte man dem erziehungsberechtigten Ex-Partner stets unverzüglich Wohnsitzänderungen mitteilen. Anderenfalls muss man damit rechnen, dass das Kind betreffende amtliche Schriftstücke öffentlich durch Aushang beim zuständigen Amtsgericht zugestellt werden und der Inhalt nach Ende der Aushangfrist Rechtskraft erlangt.
Letzteres ist eher die Regel, denn die Ausnahme. Und da gibt es denn auch noch Widerspruchsgründe ohne Ende. Aber deren Erörterung stelle ich ins Ermessen der Community …
1. Geht es nicht um die Adoption eines Kindes durch den neuen Ehepartner eines Elternteils.
Die Adoption erfolgte durch die Schwester des Ex-Mannes.
2. Geht es nicht um die Adoption eines minderjährigen Kindes, in der Frage steht eindeutig Erwachsenenadoption.
3. Ja, damit wird der/die Adoptierte volljährig gewesen sein.
Hey, die meisten Informationen stehen doch in der Frage drin.
Zustellung von Dokumenten (Ladungen) etc. kann nur durch Aushang erfolgen, wenn den Ämtern die Adresse nicht bekannt ist, nicht wenn der Ex-Partner den Wohnort nicht kennt. Solange man also einen offiziell gemeldeten Wohnsitz hat, können die Familiengerichte einen auch finden.
Da aber nach § 1770 BGB eine Erwachsenenadoption keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verwandtschaftsverhältnisse hat, weiß ich nicht ob die immer so genau und wild suchen.
Die Adoption erfolgte durch die Schwester des Ex-Mannes.
2. Geht es nicht um die Adoption eines minderjährigen Kindes, in der Frage steht eindeutig Erwachsenenadoption.
3. Ja, damit wird der/die Adoptierte volljährig gewesen sein.
Hey, die meisten Informationen stehen doch in der Frage drin.
Zustellung von Dokumenten (Ladungen) etc. kann nur durch Aushang erfolgen, wenn den Ämtern die Adresse nicht bekannt ist, nicht wenn der Ex-Partner den Wohnort nicht kennt. Solange man also einen offiziell gemeldeten Wohnsitz hat, können die Familiengerichte einen auch finden.
Da aber nach § 1770 BGB eine Erwachsenenadoption keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verwandtschaftsverhältnisse hat, weiß ich nicht ob die immer so genau und wild suchen.
Skorti, sag’ ich doch! Wenn das Kind volljährig war, ist die Frage gegenstandslos.
Gibt es im Adoptionsrecht einen Tatbestand, der zwischen Adoption durch Verwandte oder dem sprichwörtlichen Kaiser von China einen Unterschied macht? Die Normen sind nummeriert. Nur zu.
Die Adoption unterliegt keinem Offizialrecht. Insbesondere geht es um ein Mitspracherecht, jedoch nicht um eine Pflicht zur Erklärung. Die ‚Ämter’ sind keineswegs verpflichtet, von Amts wegen nach der Adresse zu forschen. Hieße dies doch, dass im Zweifelsfall die Polizei zwecks Fahndung einzuschalten wäre. Stichwort Vorführhaftbefehl. Das wäre der Sache denn doch nicht angemessen.
Wie du letztendlich richtig schreibst, ist das Familiengericht zuständig. Dieses versendet ein Schreiben. Es kommt zurück. Erst jetzt startet das Gericht eine Anfrage. Kommt als Antwort die dem Gericht bereits bekannte Anschrift zurück, ist daddeldu. Dann beginnt das Verfahren der öffentlichen Zustellung.
Hast du eine Vorstellung, wie viel geschiedene Väter keine ladungsfähige Anschrift haben?
Nach denen wird häufig gefahndet. Aber durch den Staatsanwalt. Wegen Verletzung der Unterhaltspflichten.
Nein, Skorti, so nicht. Denn nicht selten tritt der umgekehrte Fall ein. Manch ein geschiedener Vater stellt sich auf einen gegenteiligen Standpunkt: Soll die Alte mit dem Balg doch machen, was sie will.
So spielt das Leben …
Gibt es im Adoptionsrecht einen Tatbestand, der zwischen Adoption durch Verwandte oder dem sprichwörtlichen Kaiser von China einen Unterschied macht? Die Normen sind nummeriert. Nur zu.
Die Adoption unterliegt keinem Offizialrecht. Insbesondere geht es um ein Mitspracherecht, jedoch nicht um eine Pflicht zur Erklärung. Die ‚Ämter’ sind keineswegs verpflichtet, von Amts wegen nach der Adresse zu forschen. Hieße dies doch, dass im Zweifelsfall die Polizei zwecks Fahndung einzuschalten wäre. Stichwort Vorführhaftbefehl. Das wäre der Sache denn doch nicht angemessen.
Wie du letztendlich richtig schreibst, ist das Familiengericht zuständig. Dieses versendet ein Schreiben. Es kommt zurück. Erst jetzt startet das Gericht eine Anfrage. Kommt als Antwort die dem Gericht bereits bekannte Anschrift zurück, ist daddeldu. Dann beginnt das Verfahren der öffentlichen Zustellung.
Hast du eine Vorstellung, wie viel geschiedene Väter keine ladungsfähige Anschrift haben?
Nach denen wird häufig gefahndet. Aber durch den Staatsanwalt. Wegen Verletzung der Unterhaltspflichten.
Nein, Skorti, so nicht. Denn nicht selten tritt der umgekehrte Fall ein. Manch ein geschiedener Vater stellt sich auf einen gegenteiligen Standpunkt: Soll die Alte mit dem Balg doch machen, was sie will.
So spielt das Leben …