bh_roth
Airbag deaktivieren
Kennt jemand eine maßgebliche gesetzliche Verordnung, wonach ich, nach einem reparierten Frontschaden mit Auslösen der Airbags, diese unbedingt wieder einrüsten lassen muss?
Nein, ich hatte keinen Unfall, es ist eben nur ein Stammtischgespräch.
Nein, ich hatte keinen Unfall, es ist eben nur ein Stammtischgespräch.
Antworten (9)
Ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden (Zitate aus mehreren Quellen) :
1 ) Es gibt eine EG Verordnung über die Folgen nach einem Unfallstoß. Sollte das Fahrzeug vom Baujahr her einen Airbag benötigen, um diese Vorschrift zu erfüllen, gibt es sehrwohl eine Ausrüstungspflicht!
2) Die EG Rahmenrichtlinie 70/156 ist für die Erteilung der EG BE bindend. Die RILI 96/79 (Insassenschutz beim Frontalaufprall)ist Teil der Rahmenrichtlinie und somit auch bindend.
Stichtag war der 1.10.98.
3) Bei der HU eines Fahrzeugs mit EZ ab 1.4.2006 ist zu sagen, dass sowie die Systemdaten eines Aibagsystems nicht eingehalten werden, die HU mit "Erhebliche Mängel" abzuschließen ist.
=> Fazit: Es kommt auf das Baujahr Deines Fahrzeuges an. Wenn ein Airbag vorhanden sein muss, muss er nach einem Unfall wieder eingerüstet werden, wenn das Fehrzeug aus einer Zit stammt, in der diese Bedingungen nicht galten, können die Airbags auch draußen bleiben.
"Ich hoffe, ich konnte Dir helfen" ☺
1 ) Es gibt eine EG Verordnung über die Folgen nach einem Unfallstoß. Sollte das Fahrzeug vom Baujahr her einen Airbag benötigen, um diese Vorschrift zu erfüllen, gibt es sehrwohl eine Ausrüstungspflicht!
2) Die EG Rahmenrichtlinie 70/156 ist für die Erteilung der EG BE bindend. Die RILI 96/79 (Insassenschutz beim Frontalaufprall)ist Teil der Rahmenrichtlinie und somit auch bindend.
Stichtag war der 1.10.98.
3) Bei der HU eines Fahrzeugs mit EZ ab 1.4.2006 ist zu sagen, dass sowie die Systemdaten eines Aibagsystems nicht eingehalten werden, die HU mit "Erhebliche Mängel" abzuschließen ist.
=> Fazit: Es kommt auf das Baujahr Deines Fahrzeuges an. Wenn ein Airbag vorhanden sein muss, muss er nach einem Unfall wieder eingerüstet werden, wenn das Fehrzeug aus einer Zit stammt, in der diese Bedingungen nicht galten, können die Airbags auch draußen bleiben.
"Ich hoffe, ich konnte Dir helfen" ☺
Danke für deinen Aufwand. Ich googel auch gerade. Mal sehen wo die "Schnittmengen" unserer Recherchen sind. Vielleicht nennst du mir noch die Quelle für 3.
Das ist merkwürdig. Die Airbags müssen ab ... Baujahr eingerüstet werden, aber danach kann ich sie stilllegen.
Man muss unterscheiden, ob ein vorhandener Airbag deaktiviert oder ob er ganz ausgebaut wird:
"Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben."
"Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.
Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben."
Der ganze Text hier:
es stimmt schon, Logik ist etwas anderes... manchmal MUSS sogar ein Airbag stillgelegt werden, beispielsweise, wenn Du ein Kind auf dem Beifahrersitz in einem Sitz transportierst, der gegen die Fahrtrichtung ins Auto gesetzt werden muss. Entwder hat das Auto irgendo einen Schalter, um den Airbag zu deaktivieren oder der Kindersitz darf nicht auf den Beifahrersitz (dafür muss dann aber ein Aufkleber sichtbar sein, der dieses Verbot anzeigt) - entscheidend ist nicht, dass das Ding funktioniert, sondern dass zum Zeitpunkt der HU kein Fehler im Fehlerspeicher abgelegt ist.
Meine Recherche ergab auch, dass ich jederzeit meine Airbags ausbauen lassen kann, diese Tatsache jedoch in den Fahrzeugpapieren durch einen Eintrag vermerkt werden muss. Also Ausbauen in der Werkstatt, dann zum TÜV, diesen Ausbau in die Papiere eintragen lassen. Möglicherweise muss dafür noch eine Einzelabnahme gemacht werden. Kosten sind erst mal egal, es geht ja nur um die vorhandene Möglichkeit.
Stimmt, bh_roth. Weder ABS, ESP noch Airbags sind vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Verpflichtung der Fahrzeughersteller. Wenn sie aber eingebaut sind, müssen sie auch funktionieren. Es gibt ja auch Billigautos "mit ohne alles"....
Wenn man z.B. einen Porsche in ein Rennfahrzeug umbauen will, kommt da auch ein Rennlenkrad rein - ohne Airbag, dafür hat man ja Käfig und Renngurte.
Wenn man z.B. einen Porsche in ein Rennfahrzeug umbauen will, kommt da auch ein Rennlenkrad rein - ohne Airbag, dafür hat man ja Käfig und Renngurte.