Aktionsgutschein
Im Rahmen einer Weihnachtskugel-Überraschungs Aktion (Beginn der Aktion 04.12.2021) gab es Gutscheine, die nur bis zum 24.12.2021 gültig sind. Ist das korrekt im rechtlichen Rahmen, eine max. Gültigkeit von 20 Tagen???
Antworten (2)
Das sind jetzt sehr viele Informationen gleichzeitig!
Da kann man gar nicht sagen, was da alles eine Rolle spielt.
Aber ich machs mal kurz:
Eine Weihnachtsüberraschung, welche bis Ostern 2022 (hier beliebiges Datum einsetzen) geht, wäre ja eine Osterüberraschung, oder?
Ist für mich stimmig, dass es sowas zu Weihnachten gibt und dann eben auch nur bis Weihnachten gültig ist.
Da kann man gar nicht sagen, was da alles eine Rolle spielt.
Aber ich machs mal kurz:
Eine Weihnachtsüberraschung, welche bis Ostern 2022 (hier beliebiges Datum einsetzen) geht, wäre ja eine Osterüberraschung, oder?
Ist für mich stimmig, dass es sowas zu Weihnachten gibt und dann eben auch nur bis Weihnachten gültig ist.
Also mangels Informationen, mal eine Vermutung. Bei dieser "Weihnachtskugel-Überraschungs Aktion" handelte es um eine Werbeveranstaltung des Händlers, der dabei unter anderem oder auch nur Gutscheine verschenkte. Dann kann der Händler die Gültigkeit des Gutscheins natürlich bis zum 24.12. beschränken.
Anders wäre es, wenn jemand 100 Gutscheine gekauft und somit bezahlt hätte. Wären die dann irgendwo, in der Schule, in einem Altenheim oder auf einer Weihnachtsfeier, verlost worden, dann wäre eine Beschränkung dieser Art nicht möglich.
(Warum fragt so etwas eigentlich nie jemand, wenn er "Gutscheine" von MacD. im Briefkasten findet? Die sind doch meistens auch nur wenige Wochen gültig.)
Anders wäre es, wenn jemand 100 Gutscheine gekauft und somit bezahlt hätte. Wären die dann irgendwo, in der Schule, in einem Altenheim oder auf einer Weihnachtsfeier, verlost worden, dann wäre eine Beschränkung dieser Art nicht möglich.
(Warum fragt so etwas eigentlich nie jemand, wenn er "Gutscheine" von MacD. im Briefkasten findet? Die sind doch meistens auch nur wenige Wochen gültig.)