Alkoholfahrt nach 30 Jahren
Hallo,kann mir jemand sagen ob eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nach 30 Jahren immer noch in der Strafakte steht bzw ist man dann immer noch Wiederholungstäter?
Antworten (9)
Nein, das ist mit Sicherheit verjährt. Laut dem Anwalt hier beträgt die Tilgungsfrist bei Alkoholfahrt mit über 1,1 Promille (Straftat) 10 Jahre.
Hören Sie einfach auf ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu benutzen, wenn Sie gesoffen haben. Dann gibt es zumindest für die Zukunft garantiert keinen Eintrag als Wiederholungstäter in Ihrer Strafakte. Und die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer ist etwas sicherer vor Ihnen...
Ich habe nach 15 Jahren einen Antrag auf wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt^^
Brauchte keine MPU mehr zu machen und der Strafeintrag war gelöscht!
Musste lediglich ein Heidengeld bezahlen, 6 Theoriestunden + Prüfung und eine Praktische Fahrstunde/Prüfung zur Eignung ablegen die ganze 10 min. gedauert hat und habe meinen Führerschein wieder ausgehändigt bekommen!!!
Brauchte keine MPU mehr zu machen und der Strafeintrag war gelöscht!
Musste lediglich ein Heidengeld bezahlen, 6 Theoriestunden + Prüfung und eine Praktische Fahrstunde/Prüfung zur Eignung ablegen die ganze 10 min. gedauert hat und habe meinen Führerschein wieder ausgehändigt bekommen!!!
Hatte doch drüber schon geschrieben, dass bereits nach 15 Jahren kein Eintrag mehr vorhanden ist! Normalerweise sinds 12, aber ich hab 3 Jahre ''on Top'' bekommen, weil ich beim Fahren ohne Lappen erwischt worden bin .....