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Gast

Alkoholfahrt nach 30 Jahren

Hallo,kann mir jemand sagen ob eine Fahrt unter Alkoholeinfluss nach 30 Jahren immer noch in der Strafakte steht bzw ist man dann immer noch Wiederholungstäter?
Frage beantworten Frage Nummer 3000154116 Frage melden

Antworten (9)
netter_fahrer
Nein, das ist mit Sicherheit verjährt. Laut dem Anwalt hier beträgt die Tilgungsfrist bei Alkoholfahrt mit über 1,1 Promille (Straftat) 10 Jahre.
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Matthew
Guckst Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis?wprov=sfti1
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Dego
Hören Sie einfach auf ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu benutzen, wenn Sie gesoffen haben. Dann gibt es zumindest für die Zukunft garantiert keinen Eintrag als Wiederholungstäter in Ihrer Strafakte. Und die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer ist etwas sicherer vor Ihnen...
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KeuleCologne
Ich habe nach 15 Jahren einen Antrag auf wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt^^
Brauchte keine MPU mehr zu machen und der Strafeintrag war gelöscht!
Musste lediglich ein Heidengeld bezahlen, 6 Theoriestunden + Prüfung und eine Praktische Fahrstunde/Prüfung zur Eignung ablegen die ganze 10 min. gedauert hat und habe meinen Führerschein wieder ausgehändigt bekommen!!!
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hertamerkel
Denke nicht, dass das nach 30 Jahre immer noch gespeichert ist!
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KeuleCologne
Hatte doch drüber schon geschrieben, dass bereits nach 15 Jahren kein Eintrag mehr vorhanden ist! Normalerweise sinds 12, aber ich hab 3 Jahre ''on Top'' bekommen, weil ich beim Fahren ohne Lappen erwischt worden bin .....
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Oupa
hertamerkel,
willst du dem Gast vorschreiben, was er zu denken hat, und was nicht?
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hertamerkel
Es sollte heißen "Ich denke nicht..."
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Oupa
hertamerkel,
das kann ja sein. Vielleicht solltest du anfangen zu denken.
Oder auch nicht.
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