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Aus der mittelalterlichen Rechtspraxis. Damals wurde dreimal pro Jahr das "Thing"
(Gericht) abgehalten....
(Gericht) abgehalten....
H i e r ist noch eine etwas
lustigere Antwort auf Ihre Frage!
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Das Spruch ist vermutlich auf die germanische Rechtssprechung im frühen Mittelalter zurückzuführen. Ein Beschuldigter wurde dreimal vor die Volksversammlung, auch Thing genannt, geladen. Erschien der Angeklagte nicht, wurde er in Abwesenheit schuldig gesprochen.
Der Ursprung dieser Redensart liegt ziemlich weit zurück - und zwar bei den alten Germanen. Wenn man zu damaliger Zeit zu Gericht vorgeladen wurde und drei mal hintereinander nicht zum Termin erschien, dann konnte man auch in Abwesenheit verurteilt werden.