Als Einzugsermächtiger haftbar?????
Hallo zusammen,
Ich würde gerne in Erfahrung bringen wer für eine Rechnung haftbar gemacht werden kann. Der Vertragsnehmer oder der Kontoeinzugsermächtiger, es handelt sich um zwei unterschiedliche Personen. Im Detail geht es darum das bei mir ein Betrag X von meinem Konto abgebucht wurde und ich gerne eine Rückbuchung veranlassen würde, da die Person schon längst die Daten ändern sollte.
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Gruß
Ich würde gerne in Erfahrung bringen wer für eine Rechnung haftbar gemacht werden kann. Der Vertragsnehmer oder der Kontoeinzugsermächtiger, es handelt sich um zwei unterschiedliche Personen. Im Detail geht es darum das bei mir ein Betrag X von meinem Konto abgebucht wurde und ich gerne eine Rückbuchung veranlassen würde, da die Person schon längst die Daten ändern sollte.
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Gruß
Antworten (1)
Sie können innerhalb von 6 Wochen einer unberechtigten Lastschrift widersprechen. Die Bank muss Ihnen daraufhin den Betrag zurückbuchen. Auch wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Die Frist beginnt ab dann, wenn Ihnen die Bank die Kontoauszüge mit der Monats- oder Quartalsabrechnung zugeschickt hat.
Es ist aber , wie oben schon erwähnt wurde, nur ratsam, wenn Sie den Betrag nicht schulden
Die Frist beginnt ab dann, wenn Ihnen die Bank die Kontoauszüge mit der Monats- oder Quartalsabrechnung zugeschickt hat.
Es ist aber , wie oben schon erwähnt wurde, nur ratsam, wenn Sie den Betrag nicht schulden