Als Rentner arbeiten
Ich bin Vollrentner 68 Jahre alt und möchte wieder arbeiten. Kein Minijop sondern mit Steuerkarte. Welche Steuerklasse bekomme ich.
LG
Wolfgang Marx
LG
Wolfgang Marx
Antworten (3)
Wie? Es braucht für einen Minijob keine Steuerkarte?
Nee, Spass! Es gibt ja seit 2013 keine Steuerkarten mehr.
Achtung: Ich rate mal
So mal aus dem Bauch raus sollte sich deine Steuerklasse nicht geändert haben in den Rentenjahren.
Hast also immer noch die Klasse wie früher!
Oder die Klasse vom letzten Jahr
Ü
Nee, Spass! Es gibt ja seit 2013 keine Steuerkarten mehr.
Achtung: Ich rate mal
So mal aus dem Bauch raus sollte sich deine Steuerklasse nicht geändert haben in den Rentenjahren.
Hast also immer noch die Klasse wie früher!
Oder die Klasse vom letzten Jahr
Ü
Naja, wer einen Hauptverdienst hat und einen Nebenverdienst oberhalb der Minijobgrenze annimmt, führt dafür Steuern ab nach Steuerklasse sechs.
Für den Rentner ist der Hauptverdienst die Rente und ich finde es zumindest nachvollziehbar, dass man nicht sicher ist, dass die obige Regelung nicht auch jetzt gilt.
Daher zur Beruhigung und Erklärung: "Steuerklassen" dienen lediglich und ausschließlich dazu, eine Regelung für die Vorauszahlung von Steuern zu schaffen. Renten werden unversteuert ausgezahlt, daher braucht man für diese Zahlung keine Steuerklasse. Der jetzt angenommene Nebenjob ist der erste, für den Lohnsteuer abgeführt wird, deswegen wird er betrachtet wie Dein früherer Job. Was auch immer Du als letztes vor der Rente hattest, das hast Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch jetzt.
Am Ende ist es eh' egal, denn die endgültige Steuer wird bei der Einkommensteuererklärung festgesetzt und da gibt es keine "Steuerklassen" mehr.
Für den Rentner ist der Hauptverdienst die Rente und ich finde es zumindest nachvollziehbar, dass man nicht sicher ist, dass die obige Regelung nicht auch jetzt gilt.
Daher zur Beruhigung und Erklärung: "Steuerklassen" dienen lediglich und ausschließlich dazu, eine Regelung für die Vorauszahlung von Steuern zu schaffen. Renten werden unversteuert ausgezahlt, daher braucht man für diese Zahlung keine Steuerklasse. Der jetzt angenommene Nebenjob ist der erste, für den Lohnsteuer abgeführt wird, deswegen wird er betrachtet wie Dein früherer Job. Was auch immer Du als letztes vor der Rente hattest, das hast Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch jetzt.
Am Ende ist es eh' egal, denn die endgültige Steuer wird bei der Einkommensteuererklärung festgesetzt und da gibt es keine "Steuerklassen" mehr.