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Gast

Alt-Autoentsorgung

Unsere Nachbarn horten seit 2008 ein Schrottauto im Garten, wahrscheinlich noch mit alten Betriebsstoffen. Wir haben uns beim Landkreis beschwert. Seit 5 Monaten passiert nichts. Ist das OK und erlaubt?
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Antworten (9)
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Alex64
Aber sicher doch. Beschweren darf man sich immer....
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aralinski
Man könnte auch dem Nachbar ein Protestschreiben überreichen, besonders scharf formuliert...
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Mars-Ultor
Guckst du [url=http://www.edk.de/pdfs/neu/Oldtimer als Abfall.pdf]hier[/url]
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Dorfdepp
Was stört dich daran? Wenn du in solch einer Gegend wohnst, musst du damit leben oder umziehen.
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Musca
Das sind ja unerträgliche Zustände :) Mein Nachbar linkerhand saugt jeden Herbst die letzten Blätter vom Apfelbaum, der Andere gegenüber ist wöchentlich mit einem Industriesauger damit beschäftigt, seine gepflasterte Hofeinfahrt zu saugen. So hat halt jeder seine Macke. Bei mir hat jeden Tag eine Stunde vor Sonnenuntergang mein Terrier sein "Workout" mit den Anselm, sie spielen Fangen mit großem Gejohle und Gekläff, komischerweise stört weder das eine noch das andere irgendjemand.
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bh_roth
Woher weißt du, dass noch Betriebsstoffe in dem Fahrzeug sind? Ein Auto auf meinem Grundstück ist so lange legal, wie ich es nutze oder nutzen will. Und sei es als Hühnerstall. Niemand schreibt mir vor, wie ein Hühnerstall auszusehen hat.
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FlashMe
Ob das Auto in Nachbars Garten ein Schrottauto ist, wird von der Polizei geprüft, wenn man sie dazu auffordert. Das habe ich im Internet zum Thema Schrottauto gefunden: Das Altfahrzeug darf nur einem anerkannten, zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, einer anerkannten Rücknahme- oder Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden. Diese Zertifizierungen sind bei Betrieben mit entsprechender Erlaubnis einsehbar. Wird ein Altfahrzeug anderweitig zur Verschrottung, zum Beispiel an private Schrottfirmen ohne entsprechende Genehmigungen, Einzelpersonen, welche Einzelteile entfernen, die Fahrzeuge “Ausschlachten” oder die Weitergabe an sogenannte “Hobbybastler” überlassen, kann das ein Bußgeldverfahren, mit Bußgeldern bis 5000 Euro zur Folge haben.
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micle
Wenn es ein amtliches Kennzeichen hat, kannst du dich höchstens beim Bauamt darüber beschweren, daß deine Nachbarn im Schwarzbau einen KFZ-Stellplatz angelegt haben.
Ist es nicht mehr zugelassen, dann darf es nicht im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellt werden. Abgemeldete Fahrzeuge auf privaten Grundstücken fallen nicht in die Zuständigkeit der Behörden, so lange keine Betriebsstoffe austreten und den Boden belasten.
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