Altersentlastungsbetrag
Meine Frau hat neben ihren Rentenbezügen auch Kapitaleinkünfte unter 800 €/ Jahr bezogen. Das Finanzamt hat , obwohl die Freistellungsaufträge für das gemeinsame Kapitalvermögen (1602 €) schon zu Beginn des Jahres auf verschiedene Banken verteilt war so gerechnet, dass der anteilige Kapitalfreistellungsbetrag von 801 € für meine Frau zunächst angesetzt wurde und damit deren Kapitalerträge steuerfrei waren.Der ihr zustehende Altersentlastungsfreibetrag kam damit nicht zum tragen. Ist diese Berechnung richtig?
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