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Altersentlastungsbetrag

Meine Frau hat neben ihren Rentenbezügen auch Kapitaleinkünfte unter 800 €/ Jahr bezogen. Das Finanzamt hat , obwohl die Freistellungsaufträge für das gemeinsame Kapitalvermögen (1602 €) schon zu Beginn des Jahres auf verschiedene Banken verteilt war so gerechnet, dass der anteilige Kapitalfreistellungsbetrag von 801 € für meine Frau zunächst angesetzt wurde und damit deren Kapitalerträge steuerfrei waren.Der ihr zustehende Altersentlastungsfreibetrag kam damit nicht zum tragen. Ist diese Berechnung richtig?
Frage beantworten Frage Nummer 3000089345 Frage melden

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