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Gast

Altersrente - Unfallrente

Was ist , wenn die Unfallrente abgefunden wurde.?
Wird dann die Altersrente evtl. auch gekürzt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000117195 Frage melden

Antworten (1)
dschinn
https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/93.html

Die Absätze 1 bis 4 werden nicht angewendet, wenn die Rente aus der Unfallversicherung

1. für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat

usw.
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