Altersrente - Unfallrente
Was ist , wenn die Unfallrente abgefunden wurde.?
Wird dann die Altersrente evtl. auch gekürzt?
Wird dann die Altersrente evtl. auch gekürzt?
Antworten (1)
https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/93.html
Die Absätze 1 bis 4 werden nicht angewendet, wenn die Rente aus der Unfallversicherung
1. für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat
usw.
Die Absätze 1 bis 4 werden nicht angewendet, wenn die Rente aus der Unfallversicherung
1. für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat
usw.