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Gast

Anfahrt und Arbeitskosten werden berechnet (!?)

...2015 wurden in einer von mir vermieteten Wohnung von einer Fachfirma 5 Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie installiert
...1 Rauchmelder gibt immer wieder grundlos Alarm, 3 weitere piepen - angeblich Hinweis auf leere Batterie
…"Fachfirma" bietet kostenlosen Austausch der Rauchmelder an - jedoch sollen Anfahrt und Arbeitszeit von mir bezahlt werden
...ist das gerechtfertigt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000127207 Frage melden

Antworten (6)
StechusKaktus
Das sagt das Gesetz:

§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
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wokk
10-jahres Batterie oder 10-jahres Garantie?
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micle
Sollte für den Rauchmelder ein Garantie- oder ein Gewährleistungsanspruch gegenüber der Firma, die die Installation vorgenommen hat, bestehen, dann wäre es nicht gerechtfertigt Kosten für Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.

4 Jahre nach Installation bezweifele ich das aber, bei elektrischen Geräten sind max 2 Jahre üblich.

Weiterhin wäre es nicht gerechtfertigt, wenn eine fehlerhafte Batterie die Ursache für den grundlosen Alarm ist.

Kannst Du die Batterie mit einem fehlerfreien Gerät tauschen?
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wokk
Das ist meines Erachtens nach wie mit den LED-Lampen. Da steht zwar drauf, dass sie 10 Jahre halten, sind allerdings (wie üblich) schon nach einem Jahr kaputt.
Ich kenne niemanden, der versucht, damit zum Verkäufer zu gehen, um Ersatz zu verlangen.
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StechusKaktus
Wir sehen: Die Kernfrage ist die, ob es einen Garantieanspruch gibt und damit der von mir zitierte 439 BGB anwendbar ist.

Dagegen spricht, dass es dem allgemeinen Verhalten entspricht, viel zu optimistische Prognosen hinsichtlich der Batterielebenszeit abzugeben und dass die Lebensdauer auch von besonderen Umständen abhängen kann, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann (Kälte, Feuchtigkeit).

Dafür spricht, dass es sich - je nach Kommunikation zur Lebensdauer - um eine zugesicherte Eigenschaft handeln kann. Denn Für einen Vermieter ist es eben ein sehr wichtiger Aspekt für seine Kaufentscheidung. Und deswegen ging er ja auch zum Fachhändler und kaufte sich die Dinger nicht bei Aldi.

Tatsächlich tendiere ich auf Grundlage der gegebenen Infos dazu, dass der 439 anwendbar ist. Und genauso würde ich mit dem Verkäufer auch darüber reden. Der weiss es ja auch nicht genau.

Wieso müssen die Dinger überhaupt ausgetauscht werden, reicht nicht eine Ersatzbatterie? Und kann man sowas nicht auch selbst machen (vorausgesetzt, die Wohnungen sind nicht zu weit weg)?
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Skorti
Da es hier Verständnisschwierigkeiten bzgl. der "Rauchmelder mit 10-Jahresbatterie" gibt:

Bei diesen Rauchmeldern ist die Batterie festverbaut und nicht austauschbar, eine Ersatzbatterie ist nicht möglich. Nach 10 Jahren müssen die Geräte komplett ausgetauscht werden. (Aber das sollen Rauchmelder immer, auch mit normalen Batterien.)

Diese Geräte sind natürlich teurer als normale Rauchmelder, darum gehe ich davon aus, dass diese Haltbarkeit als garantiert gelten sollte.

Aber diese Rauchmelder gibt es in 2 "Ausgabe".
Bei der einen Art fangen die 10 Jahre an zu laufen, wenn sie produziert werden. ("Verfallsdatum" auf der Unterseite prüfen) Bei der anderen, wenn sie das erste Mal aktiviert werden.

Ob dies nun eine "Garantie" darstellt, kann ich nicht beurteilen.
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