Antriebswelle nach 6 Jahren gebrochen
Vor 6 Jahren im Autohaus einen 10 Jahre alten gebrauchtwagen gekauft , jetzt ist die Antriebswelle gebrochen .
Das Autohaus bei dem ich jetzt die Reparatur durchführen lasse , hat mir nun gesagt - daß auch die andere Antriebswelle getauscht werden muß ,da diese irgendwann einmal geschweißt wurden . Kann ich nach 6 Jahren irgend etwas tun da mir das Autohaus diese Mängel verheimlicht hat?!
Das Autohaus bei dem ich jetzt die Reparatur durchführen lasse , hat mir nun gesagt - daß auch die andere Antriebswelle getauscht werden muß ,da diese irgendwann einmal geschweißt wurden . Kann ich nach 6 Jahren irgend etwas tun da mir das Autohaus diese Mängel verheimlicht hat?!
Antworten (2)
Kaum. Normale Schadensersatzansprüche verjähren gem. BGB nach drei Jahren. Das Auto ist inzwischen 16, da kann sowas mal vorkommen.
Da du nicht schreibst, um welches Auto es sich handelt, ob es ggf. ein leistungsstarkes Modell ist, und wie hoch die Laufleistung, ist das durchaus nicht ungewöhnlich. Die haben oft hohe Drehzahlen und Drehmomente zu verkraften; Schwachpunkte sind z.B. oft die Gelenke.
Lass beide erneuern, ist ohnehin die beste Lösung, und gut ist es.
Da du nicht schreibst, um welches Auto es sich handelt, ob es ggf. ein leistungsstarkes Modell ist, und wie hoch die Laufleistung, ist das durchaus nicht ungewöhnlich. Die haben oft hohe Drehzahlen und Drehmomente zu verkraften; Schwachpunkte sind z.B. oft die Gelenke.
Lass beide erneuern, ist ohnehin die beste Lösung, und gut ist es.