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Gast

anzeige wegen "vorsätzlicher"körperverletzung

ich von meiner seite habe nichts gemacht.die gegeseite behauptet ich habe ihn bedroht, geschupst und er hat sich ein hämatom und einen bänderriß zugezogen.
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Antworten (2)
Eichenlaub
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Das Erziehungsregister fällt natürlich weg, wenn du nach "Normalen" Strafrecht angeklagt werden solltest. Sämtliche Einträge werden mind. 4 Jahre gespeichert.
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Offen für Berichtigungen!
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Eichenlaub
Gast sagt, dass die Gegenseite behauptet. Wer ist die Gegenseite? Beweise? Haben die einen ärztlichen Befund dazu, dass die Verletzungen von der Schubserei kommen?
Aber zeige dich einsichtig. Meist wird ein solcher Prozess nach kurzer Zeit wieder eingestellt bzw. garnicht erst eröffnet (meist aus mangelndem öffentlichen Interesse) und verschwindet in den unendlichen Weiten der Bürokratie mit Eintrag ins Erziehungsregister (bei Jugendlichen & Heranwachsenden).
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, gibts zusätzlich zum Erziehungsregister einen Eintrag ins amtliche ("polizeiliche") Führungszeugnis.
Empfehlen kann ich dir nur den TOA (Täter-Opfer-Ausgleich). Dabei setzt du dich mit den Betroffenen zusammen und versuchst dadurch, die Fehler deines Handelns deutlich zu machen und Reue zu zeigen. Das kommt auch immer sehr gut, speziell bei kleineren Sachen, die das erste Mal auftraten.
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