hann8balang
Arbeitgeberbeiträge geben mit immer noch Rätsel auf. Kann mir jemand mal anschaulich erklären wie das System funktioniert?
Antworten (5)
Was ist daran schwer zu verstehen?
der arbeitgeber überweist den gesamten sozialversicherungsbeitrag an die krankenkasse.(anmerkung: sie leitet die jeweiligen anteile an die anderen sozialversicherungsträger weiter) dieser beitrag splittet sich in 2 teile. früher waren es genau fifty/fifty. die eine hälfte zahlt dein chef aus der unternehmenskasse. die zweite hälfte stammt aus deiner "lohntüte". vor einigen jahren hat die bundesregierung den arbeitgeberanteil eingefroren. d.h.wenn sich dein anteil(gemessen in euro) aufgrund einer lohnerhöhung erhöht, der vom chef bleibt gleichhoch.
Bei der Sozialversicherung tragen in der Regel 50 % der Arbeitgeber und 50 % der Arbeitnehmer. Bei der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitrag derzeit 3 %, d.h. 1,5% AG und 1,5 % AN. Bei der Krankenversicherung 15,5 %. Hier ist die Teilung 7,3% AG und 8,2 % AN. Pflegeversicherung 1,95 %, AUsnahme Kindelose diese zahlen 1,225 % Anteil.
Es geht hier um Beiträge zur sozialen Absicherung eines Angestellten, also um Kranken- und Pflegeversicherung, um Rentenbeiträge sowie um die Arbeitslosenversicherung. Die Kosten dafür teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Dein Beitrag wird die dabei von deinem Bruttolohn abgezogen, der Beitrag deines Arbeitgeber taucht nicht auf der Lohnabrechnung auf.
Das sind die arbeitgeberseitigen Beiträge zur Sozialversicherung, die sogenannten Lohnnebenkosten, die also für den Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen. Hierunter zählt man die arbeitgeberseitigen Beiträge zur Renten-, gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- sowie zur Pflegeversicherung ungefähr im selben Umfang, wie sie Arbeitnehmerseitig zu zahlen sind.