Unzufrieden
Arbeitsanweisung
Wir sind einige Frauen und arbeiten als Spülkräfte in der Systemgastronomie.
Wir bekommen oft die Anweisung den Arbeitsplatz unseres Koches gründlich zu säubern, was eigentlich nicht gelingen kann, da er nur die Tische ordnungsgemäß reinigt und darumherum alles mit älteren Fettfilmen versehen ist. Jeder meckert aber Keiner wehrt sich. Müssen wir seinen Arbeitsplatz säubern, im Arbeitsvertrag ist nicht verankert, das wir alle anfallenden Arbeiten zu erledigen haben.
Wir bekommen oft die Anweisung den Arbeitsplatz unseres Koches gründlich zu säubern, was eigentlich nicht gelingen kann, da er nur die Tische ordnungsgemäß reinigt und darumherum alles mit älteren Fettfilmen versehen ist. Jeder meckert aber Keiner wehrt sich. Müssen wir seinen Arbeitsplatz säubern, im Arbeitsvertrag ist nicht verankert, das wir alle anfallenden Arbeiten zu erledigen haben.
Antworten (3)
ich glaube nicht, dass eine spülkraft einen post mit derart guter rechtschreibung und ausdrucksweise abliefern kann.
Im Arbeitsvertrag werden seltens alle anfallenden Aufgaben detailiert aufgeführt; solche Angaben sind - wenn diese existiert, ein Anspruch darauf besteht meist nicht - in einer Stellenbeschreibung aufgeführt.
Und diese kann natürlich auch an "entstehende" Aufgaben angepasst werden.
Und diese kann natürlich auch an "entstehende" Aufgaben angepasst werden.