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Gast

Arbeitserprobung

Ich hatte 2 Wochen Arbeitserprobung bei einer Firma. Wurde aber nicht eingestellt.

Habe ich Anspruch auf entlohnung?
Frage beantworten Frage Nummer 3000102813 Frage melden

Antworten (3)
elfigy
Was habt ihr denn ausgemacht?
Bei zwei Wochen würde ich eine Bezahlung fordern
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dschinn
Nee Elfi,
das ist komplizierter.

Arbeitserprobung

Ein Wort was stutzig mach und man denkt es spielt was Migration oder so..

Arbeitserprobung ist ein Wort im Zusammenhang mit Bundesagentur für Arbeit, die Renten- oder Unfallversicherung.
Oder Intergrationsämter mit Schwerpunkt behinderte Menschen.
Das alles im Zusammenhang mit SGB IX

Hier hat also ein "Amt" eine Arbeitserprobung "vorgeschlagen"... ich denke das ist weniger ein HIWI-Job denn mehr ein "Test"...
Vermutlich (ich habe nicht tiefer recherchiert) zahlt während dieser "Massnahme" weiter das "Amt"...

Ich denke Gast Fragesteller sollte mal in seine Unterlagen / Belehrungen was auch immer schauen, da steht genau drin, ob es da "mehr" Geld gibt als sonst.

Ich befürchte aber nicht.

Gast/Fragesteller sollte mal nachfragen (Vereine) wo man helfen kann, hier ist garantiert der falsche Ort.
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dschinn
sehe nur ich dass Probearbeit <> Arbeitserprobung ist?

Das eine ist eine Abzocke und das andere ist eine genehmigte Abzocke mit ein Ziel aber auf jeden Fall über einen Träger?
Werf doch mal die Suche an.

Aber ja! Es sollte Unterlagen geben und Gast sollte da mal nachsehen!
Oder den Träger kontaktieren, wer immer das gerade ist.
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