Samuel Pfeiffer
Arbeitslosengeld und Krank – und nun? Muss ich dass irgendwo melden? Wie sieht es mit den Bezügen vom Amt aus?
Antworten (8)
Doch, die Meldung bei der Arge/Jobcenter abgeben oder hinschicken.
Für die KZH - Zeit wird dann die Wiedereingliederungsvereinbarung ausgesetzt und er muss sich für die Zeit nicht rechtfertigen.
Die Bezüge laufen normal weiter.
Für die KZH - Zeit wird dann die Wiedereingliederungsvereinbarung ausgesetzt und er muss sich für die Zeit nicht rechtfertigen.
Die Bezüge laufen normal weiter.
Ich war drei Jahre aus persönlichen Gründen arbeitslos.
Im ersten Jahr neun Wochen krank. also unter AlG I
Trotzdem wurde das Berecnungsjahr pünktlich beendet.
Nix Verlängerung.
Unter H4 ist es eh Diskussionsgegenstand.
Im ersten Jahr neun Wochen krank. also unter AlG I
Trotzdem wurde das Berecnungsjahr pünktlich beendet.
Nix Verlängerung.
Unter H4 ist es eh Diskussionsgegenstand.
Arbeitslosengeld wird sechs Wochen bezahlt, genauso wie Lohn, danach muss die Krankenkasse einspringen. Der Krankenschein muß beim Jobcenter abgegeben werden, damit die wissen, das man zur Zeit nicht vermittelbar ist. Anders ist das bei ALG II, da zahlt die ARGE keinen Cent, da muss gleich die Krankenkasse herhalten. Man sollte sich je nach Krankheit überlegen ob man sich krank schreiben lässt. Da macht es immer Probleme, weil die einen zahlen im voraus, die anderen rückwirkend.
Ja,wenn man krank geschrieben wird bekommt das Arbeitsamt den kleinen schein der Krankschreibung.Da Du ja in dem moment der Krankheit nicht vermittelbar bist.du musst dich noch am selben Tag beim amt melden und äussern das Du krank bist,dann bleiben Dir 3 Tage den Krankenschein abzugeben.
Der große Schein muss bei der Krankenkasse abgegeben werden.
Die ersten 6 Wochen einer Krankschreibung gibt es weitere Bezüge vom Arbeitsamt.
Geht die Krankmeldung darüber hinaus,tritt die Krankenkasse für alle weiteren Bezüge in Kraft.
Der große Schein muss bei der Krankenkasse abgegeben werden.
Die ersten 6 Wochen einer Krankschreibung gibt es weitere Bezüge vom Arbeitsamt.
Geht die Krankmeldung darüber hinaus,tritt die Krankenkasse für alle weiteren Bezüge in Kraft.
Wen jemand von arbeitslos gemeldet ist ist und ALG I erhält, ist er trotzdem weiterhin in einer gesetzlichen Krankenversicherung plichtversichert. Diese Beiträge werden dann zusätzlich zum ALG I von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Wenn eine Erkrankung während des eines Bezugs von ALG eintritt, wird dieses lediglich noch für höchstens 2 Monate im vollen Umfang von der Agentur für Arbeit gezahlt. Der Arbeitslose ist dann verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit hervorrufende Krankheit ohne Umwege zu melden und hierüber ein ärztliches Attest vorzulegen.