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Gast

Arbeitslosengeld und Wohnungsgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,

momentan wohne ich noch mit meiner Frau in Thailand.
Aus gesundheitlichen Gründen u.a.(rheumatoide Arthritis) ziehen wir zurück nach D.
Dort sind wir seit 2017 abgemeldet.
Jetzt möchten wir uns bei einem guten Bekannten in Deutschland wieder offiziell anmelden, um für uns in Deutschland und von Deutschland aus dadurch besser eine passende Mietwohnung zu finden.
Unser kleines Haus in Thailand muß auch noch so ("nebenbei") von uns verkauft werden, damit wir eine kleine finanzielle Existenzsicherung haben werden. .
Wir sind beide erwerbslos.
Ich bin 64 Jahre alt und bekomme in ca. 2 Jahren an die 1000 €uro brutto Rente (für uns beide).
Im Moment leben wir von gesparten Rücklagen.
Um überhaupt einen sicheren Ausgangspunkt für die Wohnungssuche in Deutschland zu haben, dürfen wir solange mietfrei für das Erste bei diesem Bekannten wohnen.
*Er stellt uns dafür ein kleines kostenloses Zimmer zur Verfügung. Er ist selbst Hauseigentümer, muss jedoch noch Hausraten abbezahlen.

Nun die Frage :
Unserer Bekannter ist momentan auf Arbeitslosengeld sehr angewiesen und schult zur Zeit über das Arbeitsamt um.
**Kann er rechtlich Ärger/ z.B. Rückforderungen AG/ bzw. "Streichungen" vom Arbeitsamt bekommen, wenn er als sogenannter Wohnungsgeber uns kostenlos aufnimmt?
Vor allem wenn kein Geld im Spiel ist?
Wir selbst sind allerdings nicht beim Arbeitsamt registriert.
Alles würde genauestens im "Mietvertrag"/Nutzungsvertrag so begründet und vereinbart werden, daß das eine Zimmer zum Schlafen uns mietfrei überlassen wird.

Über eine verbindliche Auskunft von Ihnen wäre ich sehr erfreut und dankbar.
Fakt ist nur, wenn wir bei ihm gemeldet sind, heißt das nicht, daß wir fortlaufend in D, bzw. im Haus von ihm anwesend sein werden.
Es ist nur ohne Anmeldung in D leider sehr schwierig, bzw. fast unmöglich selbst wieder eine passende Wohnung zu finden und dazu noch eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu können.
Es wäre sehr toll, falls Sie bitte etwas Zeit dafür finden würden, sich bitte nur etwas in die Sache reinzuvertiefen....
Ich würde Ihnen dafür sehr gerne bei Bedarf noch diverse Vertragsentwürfe zukommen lassen, sowie diverse Einzelheiten dafür.
Leider weiß ich mir sonst nicht zu helfen.
Über eine Rückinformation wäre ich Ihnen sehr verbunden und froh.
Schöne Grüße
Frage beantworten Frage Nummer 3000126121 Frage melden

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