Arzneimittelverschreibungsverordnung nach mengen und packungen
Kann mir jemand sagen, was ist die Grenze für die Anzahl der Medikamente (arzneimittle), die ein Arzt in einem einzigen Rezept verschreiben kann? Und was ist die Grenze für die Anzahl der Packungen eines bestimmten Medikaments (arzneimittle), die ein Arzt in einem einzigen Rezept verschreiben kann? Vielen Dank.
Antworten (5)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anzahl der Medikamente begrenzt ist, da es nun mal Menschen gibt, die aufgrund von Erkrankungen oder auch mehreren Erkrankungen gleichzeitig mehrere Medikamente parallel nehmen müssen.
Bei der Anzahl der Packungen kenne ich es nur so, dass der Arzt maximal die N3-Größe (größte Packung) aufschreibt. Hier müsste der Patient dann ggf. mehrmals im Quartal ein Rezept einholen.
Qualifizierte Auskunft gibt letztendlich dein Arzt oder Apotheker.
Bei der Anzahl der Packungen kenne ich es nur so, dass der Arzt maximal die N3-Größe (größte Packung) aufschreibt. Hier müsste der Patient dann ggf. mehrmals im Quartal ein Rezept einholen.
Qualifizierte Auskunft gibt letztendlich dein Arzt oder Apotheker.
Stelle diese Frage einem Arzt oder Apotheker, und er (oder sie) wird entweder einen Lach- oder einen Tobsuchtsanfall bekommen.
Erklärung:
Mittlerweile hat jede (noch so kleine) Krankenkasse mit diversen Pharmafirmen Verträge abgeschlossen, was am Ende dazu führt, dass kaum noch jemand durchblickt, welches Arzneimittel in welcher Menge von welchem Arzt verordnet werden darf. Daher haben sich die Verantwortlichen das "aut-idem" Feld auf dem Kassenrezept einfallen lassen: Im Idealfall schreibt der Arzt nur noch den Namen des Wirstoffes auf das Rezept, der Apotheker (oder vielmehr seine Software) überprüft dann anhand der Krankenkasse des Patienten, welches der vielen oft inhaltsgleichen Medikamente, die sich oft nur durch den Handelsnamen und damit durch den Hesteller unterscheiden, er diesem Versicherten überhaupt geben darf.
Eine N3 als Kassenleistung ist ebenfalls eher die Ausnahme; der Doc muss das gegebenenfalls bei der Krankenasse sehr gut begründen können. Der Grund dafür ist in der Budgetierung zu finden: Die Krankenkassen legen im Voraus (!) fest, wieviel ein Arzt für Medis etc ausgeben (im Sinne von: verordnen) darf; Überschreitet er diesen betrag, kann es vorkommen, dass er in Regress genommen wird, dass also von seinem Honorar eine gewisse Summe abgezogen wird.
Auch das früher häufige "ad rep. xx" - deutsch: "xx mal zu wiederholen" ist heute kaum noch auf einem Rezept zu lesen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass der Patient mit einem Rezept dreimal (beispielsweise) zum Apotheker laufen konnte, ohne sich jedes Mal für eine neue Packung zum Doc zu begeben. Aber irgendwann hat die Politik beschlossen, dass die Gefahr, dass die bösen Patienten Unmengen an Medis zuhause horten und nicht oder falsch benutzen, zu groß ist.
Somit ist der Arzt spätestens seit Ulla S. in einer Zwickmühle: die Politik suggeriert dem Patienten, dass alles für sein Wohl getan werde, gleichzeitig werden dem Behandler strenge Sparzwänge verordnet. Und der Doc muss dem Patienten erklären, warum etwas in der Relität nicht möglich ist, obwohl die Politik immer das Gegenteil behauptet, und da die wenigsten Patienten überhaupt etwas über Budgetierung etc gehört haben, glauben sie dem Doc oft nicht und beschimpfen ihn. Zu Unrecht.
Erklärung:
Mittlerweile hat jede (noch so kleine) Krankenkasse mit diversen Pharmafirmen Verträge abgeschlossen, was am Ende dazu führt, dass kaum noch jemand durchblickt, welches Arzneimittel in welcher Menge von welchem Arzt verordnet werden darf. Daher haben sich die Verantwortlichen das "aut-idem" Feld auf dem Kassenrezept einfallen lassen: Im Idealfall schreibt der Arzt nur noch den Namen des Wirstoffes auf das Rezept, der Apotheker (oder vielmehr seine Software) überprüft dann anhand der Krankenkasse des Patienten, welches der vielen oft inhaltsgleichen Medikamente, die sich oft nur durch den Handelsnamen und damit durch den Hesteller unterscheiden, er diesem Versicherten überhaupt geben darf.
Eine N3 als Kassenleistung ist ebenfalls eher die Ausnahme; der Doc muss das gegebenenfalls bei der Krankenasse sehr gut begründen können. Der Grund dafür ist in der Budgetierung zu finden: Die Krankenkassen legen im Voraus (!) fest, wieviel ein Arzt für Medis etc ausgeben (im Sinne von: verordnen) darf; Überschreitet er diesen betrag, kann es vorkommen, dass er in Regress genommen wird, dass also von seinem Honorar eine gewisse Summe abgezogen wird.
Auch das früher häufige "ad rep. xx" - deutsch: "xx mal zu wiederholen" ist heute kaum noch auf einem Rezept zu lesen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass der Patient mit einem Rezept dreimal (beispielsweise) zum Apotheker laufen konnte, ohne sich jedes Mal für eine neue Packung zum Doc zu begeben. Aber irgendwann hat die Politik beschlossen, dass die Gefahr, dass die bösen Patienten Unmengen an Medis zuhause horten und nicht oder falsch benutzen, zu groß ist.
Somit ist der Arzt spätestens seit Ulla S. in einer Zwickmühle: die Politik suggeriert dem Patienten, dass alles für sein Wohl getan werde, gleichzeitig werden dem Behandler strenge Sparzwänge verordnet. Und der Doc muss dem Patienten erklären, warum etwas in der Relität nicht möglich ist, obwohl die Politik immer das Gegenteil behauptet, und da die wenigsten Patienten überhaupt etwas über Budgetierung etc gehört haben, glauben sie dem Doc oft nicht und beschimpfen ihn. Zu Unrecht.
Bei mir dürfen maximal 3 Medikamente auf einen Rezept stehen. Sind es mehr, muss ein zweites Rezept ausgestellt werden.
Die Packungsgröße richtet sich nach dem Quartalsbedarf.
Die Packungsgröße richtet sich nach dem Quartalsbedarf.
hp_hersel, da weißt du wirklich jede Menge, respect.
Mit den N3 habe ich allerdings bis heute andere Erfahrungen gemacht. Ich bekomme seit Jahrzehnten - nicht übertrieben - vom Arzt 3 Medikamente in N3-Größe verschrieben. Das ist dann wohl, wie Dorfdepp angegeben hat, dem Quartalsbedarf geschuldet.
Mit den N3 habe ich allerdings bis heute andere Erfahrungen gemacht. Ich bekomme seit Jahrzehnten - nicht übertrieben - vom Arzt 3 Medikamente in N3-Größe verschrieben. Das ist dann wohl, wie Dorfdepp angegeben hat, dem Quartalsbedarf geschuldet.