Samuel Pfeiffer
Auch bei DVDs aus der Videothek steht der Hinweis „nicht zum Verleih freigegeben“. Ist der Verleih dann nicht strafbar?
Antworten (4)
Das Verleihverbot gilt nur für den privaten Bereich als sogenannter Zweitverleih. Im gewerblichen Bereich, also bei der Videothek, gilt es als Erstverleih, und ist damit erlaubt. Ausserdem sind Verleih - DVDs, oftmals anders geschnitten als Kauf - DVDs. So fehlen zum Beispiel oft Making - Ofs, oder zusätzliche Features, was diese Filme von ihren Pendants zum freien Verkauf abhebt.
Nein der Verleih bei seriösen Videotheken ist nicht strafbar,weil diese die DVDs direkt vom Hersteller beziehen diese DVDs sind dann auch etwas teuerer als diese die es im Handel gibt.
Auch wenn die Verpackung gleich aussieht haben diese innerlich eine kennung bes. für videotheken.
Also keine Sorge die seriös arbeitenden Videotheken verleihen legal.
Auch wenn die Verpackung gleich aussieht haben diese innerlich eine kennung bes. für videotheken.
Also keine Sorge die seriös arbeitenden Videotheken verleihen legal.
Zertifizierte Verleiher haben unter Umständen die Möglichkeit auch DVDs ohne Verleihrecht zu verleihen. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können muss allerdings eine Gebühr bezahlt werden.
Durch diese Gebühr wird meist der Differenzbetrag einer Verleih-DVD (oft der doppelte oder dreifache Preis) gegenüber einer nicht zum Verleih bestimmten DVD abgedeckt.
Durch diese Gebühr wird meist der Differenzbetrag einer Verleih-DVD (oft der doppelte oder dreifache Preis) gegenüber einer nicht zum Verleih bestimmten DVD abgedeckt.