Auf meiner Handyrechnung werden auch Anrufe berechnet, die nicht zustande gekommen sind..
Da meine Tochter deutlich preiswerter mit dem Handy telefonieren kann als ich , haben wir vereinbart, dass ich sie anwähle, einmal klingeln lasse, auflege und sie hinterher zurückruft. Dieses einmalige Klingelnlassen berechnet debitel (wenn auch geringfügig). Ich dachte, dies sei inzwischen nicht mehr zulässig oder?