Antworten (5)
Die vorderen Scheiben dürfen nicht mit Tönungsfolie beklebt werden. Also Türen vorne und Frontscheibe.
Grundsätzlich auf alle - auf Glasscheiben, Kunststoffscheiben, Steinscheiben, Scheibenwelten.... - nur bei Autoscheiben gibt's Ausnahmen, wie oben beschrieben...
Zusammengefasst: Du darfst auf alle Scheiben mit Ausnahme der Frontscheiben und der beiden Scheiben von Fahrer- und Beifahrertüre Folie kleben. Voraussetzung ist, dass diese Folie Deine Sicht nach hinten nicht behindert. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn Dein Auto über zwei Aussenspiegel verfügt (einen auf jeder Seite) - dieses ist bei jedem neuen Wagen der Fall, bei Autos, die vor etwa 1990 gebaut wurden, jedoch nicht immer.
Die Frontscheibe muss freibleiben, um eine gute Sicht zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Seitenscheiben vorne. Bekleben darf man also alle hinteren Seitenscheiben und natürlich die Heckscheibe. Jeder gute Folierer klärt auch darüber auf, was man darf und was verboten ist.
Folie die abdunkelt darf man auf die Heckscheibe und auf die beiden Seitenscheiben der hinteren Sitzbank anbringen, aber vorsicht, es muss eine Folie sein, die TÜV geprüft und zugelassen ist, und das Prüfzertifikat, das mit der Folie kommt, muss im Auto griffbereit liegen.