Serben27
auf welches konto muß ich private miete für wohnung buchen wenn ich selbständig bin
Hai Leute ,
brauche dringend hilfe häte gern gewust auf welches Konto ich meine Miete für meine
Private Wohnung buchen muß , bin Selbständig
brauche dringend hilfe häte gern gewust auf welches Konto ich meine Miete für meine
Private Wohnung buchen muß , bin Selbständig
Antworten (4)
Auf das Konto "Private Entnahmen". denn Deine private Miete ist für Dein Geschäft nicht relevant. Welche Nummer das konto hat, kann ich Dir aber nicht sagen, weil ich nicht weiß, in welchem Kontenrahmen Du Dich bewegst. Im IKR sind die Konten anders sortiert als im SKR 03 - und das sind nur zwei Beispiele von vielen...
Amos, hier geht es um Buchhaltung, und die Konten, die dort benutz werden, haben mit den Konten bei der Bank nur sehr wenig zu tun. Die Frage bezeieht sich auf ein Buchhaltungskonto und nicht auf ein Bankkonto.
Aber selbst wenn Du Recht hättest und der ausserhalb der Firma eine Private Wohnung vermietet hat, sollte er die Mieteinnahmen getrennt von den Geldflüssen der Firma darstellen, also auf einem separaten Bankkonto. Und er sollte in diesem Fall eine PRIVATE Mieteinahme gar nicht über die Firmenbuchhaltung buchen, weil so etwas sonst nur den Argwohn der Finanzbeamten auslöst.
Bei der Art der Fragesteller fallen mir beim Fragesteller aber gewisse Kenntnislücken in der Buchhaltung auf. Besser wäre es für den Fragesteller daher, entweder mal einen Buchhaltungskurs zu belegen oder die Belege seinem Steuerberater zu geben, damit dieser sie korrekt verbuchen kann würde.
Kein Steuerberater? den sollte JEDER Selbständige haben!
Aber selbst wenn Du Recht hättest und der ausserhalb der Firma eine Private Wohnung vermietet hat, sollte er die Mieteinnahmen getrennt von den Geldflüssen der Firma darstellen, also auf einem separaten Bankkonto. Und er sollte in diesem Fall eine PRIVATE Mieteinahme gar nicht über die Firmenbuchhaltung buchen, weil so etwas sonst nur den Argwohn der Finanzbeamten auslöst.
Bei der Art der Fragesteller fallen mir beim Fragesteller aber gewisse Kenntnislücken in der Buchhaltung auf. Besser wäre es für den Fragesteller daher, entweder mal einen Buchhaltungskurs zu belegen oder die Belege seinem Steuerberater zu geben, damit dieser sie korrekt verbuchen kann würde.
Kein Steuerberater? den sollte JEDER Selbständige haben!
Der User Serben hat schon mal seine Fragestellung verbessert, er hat bei der zweiten Frage darauf hingewiesen, daß es um Buchhaltung geht.
Hallo Serben27. Kannst du deine Frage nochmal stellen, so daß wir alles genau verstehen, was du meinst? Und hast du wirklich als Selbstständiger keinen Steuerberater ?
Hallo Serben27. Kannst du deine Frage nochmal stellen, so daß wir alles genau verstehen, was du meinst? Und hast du wirklich als Selbstständiger keinen Steuerberater ?
Starmax, das ist zwar alles richtig, aber Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann in die Buchführung meines Unternehmens, wenn die Wohnung zum Anlagevermögen der Firma gehört.
Bleibt festzuhalten:
1) Es gibt vier theoretische Möglichkeiten, von denen aber nur eine zutrifft
(Ist die Miete eine Einnahme oder eine Ausgabe? Ist die Einnahme oder die Ausgabe rein privat oder mindestens teilweise geschäftlich?)
2) Dem Fragesteller ist hier nur bedingt helfbar. Wir kennen seinen Kontenrahmen nicht (vom Konten*plan* rede ich gar nicht erst!) - und dem Fragesteller fehlen elementare Buchhaltungskenntnisse.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung; einen Buchhaltungskurs können wir hier leider nicht ersetzen.
Bleibt festzuhalten:
1) Es gibt vier theoretische Möglichkeiten, von denen aber nur eine zutrifft
(Ist die Miete eine Einnahme oder eine Ausgabe? Ist die Einnahme oder die Ausgabe rein privat oder mindestens teilweise geschäftlich?)
2) Dem Fragesteller ist hier nur bedingt helfbar. Wir kennen seinen Kontenrahmen nicht (vom Konten*plan* rede ich gar nicht erst!) - und dem Fragesteller fehlen elementare Buchhaltungskenntnisse.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung; einen Buchhaltungskurs können wir hier leider nicht ersetzen.