13_keller29
Aufgrund der Ereignisse in Libyen haben wir unseren Urlaub nicht angetreten. Müssen wir für die Flugkostenerstattung einen besonderen Antrag stellen?
Antworten (4)
Gar kein Problem, das Geld zurück zu bekommen. Es gibt dafür sogar einen Service in Deutschland. Allerdings müssen Sie persönlich in Waldperlach erscheinen und einfach mal nett bei Ghadaffis Sohn an der Haustür klingeln. Der wird Ihnen das Geld dann bar in die Hand drücken. Viel Erfolg!
Sofern vom Auswärtigen Amt eine Sicherheitswahrnung für das jeweilige Flugreiseland ausgegeben worden ist, hat man generell Anspruch auf Rückerstattung der Flugkosten. Das wäre ja für Libyen der Fall. Dann werden meines Wissens in der Regel eh die Flüge gecancelt und man bekommt automatisch sein Geld zurück.
Ob ihr die erstattet bekommt, hängt auch vom gebuchten Datum ab. Wenn vom Auswärtigen Amt die Einreise schon nicht mehr empfohlen war, dann müsste ein formloser Antrag bei der Fluggesellschaft reichen. Denn schließlich war es ja nicht euer persönliches Angstgefühl, das euch abgehalten hat.
Wenn die Regierung und das auswärtige Amt eine Reiswarnung für bestimmte Länder aussprechen, weil im Urlaubsland ein erhöhtes Risiko besteht, dann bekommst du die Kosten ohne besondere Antragsstellung erstattet. Eine Warnung wird verhangen, wenn eine politische oder umweltbedingte Situation ein erhöhtes Risiko für den Reisenden bedeuten.