Ausbildungsvertrag,was danach?
Hatte mit 15 einen Ausbildungsvertrag und danach keinen weiteren Vertrag bekommen.Dies ist vor 42 Jahren gewesen. Muß ich weiterhin 3 Schichten und am Wochenende arbeiten?
Antworten (13)
Nein, das musst Du nicht.
Du kannst jederzeit kündigen und Dir einen neuen Job suchen (noch besser wäre andersherum).
Du kannst jederzeit kündigen und Dir einen neuen Job suchen (noch besser wäre andersherum).
Nein, das musst Du nicht.
Du kannst jederzeit kündigen und Dir einen neuen Job suchen (noch besser wäre andersherum).
Du kannst jederzeit kündigen und Dir einen neuen Job suchen (noch besser wäre andersherum).
Du könntest natürlich auch - welch verwegene Idee - mit Deinem Chef sprechen, ob es andere Arbeitszeitmodelle gibt.
Und wenn er selbst kündigt, gibt es ohnehin keine Abfindung.
Aber es ist doch eh wieder eine Scheinfrage. Wenn Gast wirklich vor 42 Jahren einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte, dann hätte dieser weder 3-Schicht-Betrieb noch Sonntagsarbeit enthalten. Auch Anfang der 80er gab es schon den Jugendschutz. Also könnte eine Tätigkeit mit diesen Merkmalen nicht auf den Ausbildungsvertrag zurückgehen.
Aber es ist doch eh wieder eine Scheinfrage. Wenn Gast wirklich vor 42 Jahren einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte, dann hätte dieser weder 3-Schicht-Betrieb noch Sonntagsarbeit enthalten. Auch Anfang der 80er gab es schon den Jugendschutz. Also könnte eine Tätigkeit mit diesen Merkmalen nicht auf den Ausbildungsvertrag zurückgehen.
Einen Vertrag hast du schon bekommen, allerdings nur mündlich. Ist der Betrieb tarifgebunden, gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifvertrags. Dazu kann auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz greifen, das für Arbeitgeber mit mehr als 15 Mitarbeitern greift. Die Frage muss also korrekt mit einem "es kommt darauf an" beantwortet werden.