Ausgangssperre in Bayern ab 21.03.2020
Ich bin selbstständig und Verkaufe Arbeitsschutzprodukte, ich habe kein Ladengeschäft -
darf ich bei einer Ausgangssperre wie jetzt angekündigt weiterhin meine Kunden vor Ort besuchen - oder muss ich zu Hause bleiben?
darf ich bei einer Ausgangssperre wie jetzt angekündigt weiterhin meine Kunden vor Ort besuchen - oder muss ich zu Hause bleiben?
Antworten (2)
Ein schriftlicher bestätigter Termin vom aufzusuchenden Kunden (bei E-Mail eben ausgedruckt) und meinetwegen eine valide Visitenkarte, könnten Ordnungshüter davon überzeugen, einen weiter fahren zu lassen.
Sämtliche Ansätze mit weniger Fantasie würde ich unterlassen.
Ich habe gestern gesehen wie eine Mutter mit Kind im Wagen schon angehalten und kontrolliert wurde.
Sämtliche Ansätze mit weniger Fantasie würde ich unterlassen.
Ich habe gestern gesehen wie eine Mutter mit Kind im Wagen schon angehalten und kontrolliert wurde.