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Gast

Ausgangssperre in Bayern ab 21.03.2020

Ich bin selbstständig und Verkaufe Arbeitsschutzprodukte, ich habe kein Ladengeschäft -
darf ich bei einer Ausgangssperre wie jetzt angekündigt weiterhin meine Kunden vor Ort besuchen - oder muss ich zu Hause bleiben?
Frage beantworten Frage Nummer 3000149434 Frage melden

Antworten (2)
Fiete11
Als Vertreter, der Kundenakquise betreiben will, unterliegst Du sicher der Ausgangssperre.
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dschinn
Ein schriftlicher bestätigter Termin vom aufzusuchenden Kunden (bei E-Mail eben ausgedruckt) und meinetwegen eine valide Visitenkarte, könnten Ordnungshüter davon überzeugen, einen weiter fahren zu lassen.
Sämtliche Ansätze mit weniger Fantasie würde ich unterlassen.
Ich habe gestern gesehen wie eine Mutter mit Kind im Wagen schon angehalten und kontrolliert wurde.
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