Serafine76
Ausgehen trotz Krank Schreibung
Hallo!
Ich hätte eine Frage.
Ich bin seit 2 Wochen Krank geschrieben auf meinen Rücken(aber muss nicht im Bett bleiben),gehe ab Montag wieder Arbeiten. Am letzten Wochenende war ich für 3 h in einer Comedy Vorführung,für die ich schon seit ca. 6 Monaten Karten hatte,und wurde von meinem Chef gesehen,ich konnte die ganze Zeit sitzen und musste mich nicht belasten,auch Alkohol hab ich nicht getrunken,ist das ein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung?
Ich hätte eine Frage.
Ich bin seit 2 Wochen Krank geschrieben auf meinen Rücken(aber muss nicht im Bett bleiben),gehe ab Montag wieder Arbeiten. Am letzten Wochenende war ich für 3 h in einer Comedy Vorführung,für die ich schon seit ca. 6 Monaten Karten hatte,und wurde von meinem Chef gesehen,ich konnte die ganze Zeit sitzen und musste mich nicht belasten,auch Alkohol hab ich nicht getrunken,ist das ein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung?
Antworten (13)
Nein, aber krankschreibung auf dem Rücken finde ich ungewöhnlich. Ist das mit Edding auf den Rücken geschrieben oder gar eintätowiert?
Dein Chef stand ja wohl nicht die ganze Zeit hinter dir um zu schauen ob du nen Bier trinkst oder nicht. Aber du siehst, die Welt ist klein und eigentlich gar kein Zufall das dein Chef auch dort war. Wenn du jetzt nicht gerade in Frankfurt wohnst und die Commedy Vorführung inner Garage auf irgendeinem Hinterhof mit drittklassigen Comedyianten die noch vom Zettel ihre mehr als schlechten Witze ablesen war.
Eine Krankschreibung heißt lediglich, dass du arbeitsunfähig bist. Es heißt nicht, dass du zu Hause bleiben musst. Es kann ein Grund sein für eine Abmahnung, wenn dein Chef einen Grund sieht. Aber die Abmahnung wäre unbegründet. Wenn du eine bekommst, schreibst du eine Gegendarstellung und lässt sie zu der Abmahnung zuheften. Für mehr Informationen klickst du hier.
Die Vorredner haben Recht, aber ich steuere noch einen Aspekt bei: Wer krankgeschrieben ist, hat die Pflicht, alles Notwendige zur Genesung zu unternehmen. Wer also Bandscheibenprobleme hat, sollte nicht die ganze Zeit im Bett liegen oder im Sessel sitzen, sondern sich bewegen, z.B. Spazierengehen. 3 Stunden bewegungslos in einer Vorführung zu sitzen ist unter diesem Aspekt schon grenzwertig. Ich würde mir eine gute Begründung für den Chef überlegen, warum das in Ordnung war.
In der Tat, da muss ich Dara Recht geben, ist es ein unzumutbarer Zustand, dass sich ein Arbeitgeber mit Rückenproblemen während der Krankenzeit ein paar Stunden in einem Sessel herumflöözt, statt sich mit Krankengymnastik zu beschäftigen ????? Sagt mal Kinners..........habt Ihr sie noch alle ???
Jetzt wäre es schön, wenn sich nicht nur die Empörer melden würden, sondern auch Leute mit Sachverstand. Ich hatte selbst mal einen Bandscheibenvorfall und konnte keine 3 Stunden ohne Zunahme der Beschwerden still sitzen. Ich will nicht behaupten, dass das nicht geht, aber einen skeptischen Chef sollte man schon davon überzeugen können, und die Argumente sollte man sich im Vorfeld überlegen, damit es nicht in ein hilfloses Gestammel ausartet. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt.
Dara, Du hast zwar Recht, aber "Rücken" bedeutet nicht immer automatisch "Bandscheibenvorfall". Auch ein "Hexenschuss" ist möglich, eine ganz banale Muskelzerrung oder oder oder...
Serafine, frage doch am Montag einfach Deinen Chef. P.S. 'habe eine Frage', nicht 'hätte eine Frage'. Hätte ist hypothetisch, genau so wie Deine Krankmeldung und der Besuch einer Comedy Aufführung. Das Arschgeweih (Krankschreibung) würde ich jedoch gerne sehen.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten,und für DARA....es war kein Bandscheibenvorfall....sondern eine Überlastung der Rückenmuskeln......,also bitte richtig lesen!!!!
Ich habe mich in der Zwischenzeit auch bei einem Anwalt informiert,und es ist nicht verboten!
Zitat: Angestellte dürfen alles tun, was ihrer Genesung dient und die Krankheit nicht verschlimmert.
Und für MUSCA........erstens flööze ich nicht,sondern sitze, und zweitens,ist Samstag Abend wohl kaum irgendwo Krankengymnastik. Und wenn ich zu Hause gewesen wäre, hätte ich auch nur gesessen und nicht den ganzen Tag im Bett gelegen!
Und für alle Anderen,nochmals vielen Dank!!!
Ich habe mich in der Zwischenzeit auch bei einem Anwalt informiert,und es ist nicht verboten!
Zitat: Angestellte dürfen alles tun, was ihrer Genesung dient und die Krankheit nicht verschlimmert.
Und für MUSCA........erstens flööze ich nicht,sondern sitze, und zweitens,ist Samstag Abend wohl kaum irgendwo Krankengymnastik. Und wenn ich zu Hause gewesen wäre, hätte ich auch nur gesessen und nicht den ganzen Tag im Bett gelegen!
Und für alle Anderen,nochmals vielen Dank!!!
Serafine, maul nicht rum. "Krank geschrieben auf meinen Rücken" bedeutet in den meisten Fällen Bandscheibenvorfall, nicht Muskelprobleme. Wenn du es nicht genau beschreibst, lebe mit unseren Vermutungen.
Serafine76, du hast in deinem Fragetext weder irgend einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Muskelüberlastung handelt, noch hast du die Ironie begriffen, die in dem Beitrag von Musca steckt. Darüber solltest du mal nachdenken.