Auslandreisekrankenversicherung
Ich habe die zwei Auslandreisekrankenversicherung. Bekomme ich bei einem Schadensfall von beiden Versicherungen Geld?
Antworten (8)
Das wäre ja schön.
Da schließt man zehn Versicherungen ab, lässt sich im Ausland den Blinddarm rausnehmen, und lebt fröhlich auf Versicherungskosten.
Da schließt man zehn Versicherungen ab, lässt sich im Ausland den Blinddarm rausnehmen, und lebt fröhlich auf Versicherungskosten.
Meine Antwort hatte durchaus einen Ernst gemeinten Hintergrund, wie ihr richtig erkannt habt. Der Gast hat nicht gefragt, ob es legal, sondern ob es möglich ist.
Illegal ist es, wenn er unterschreibt, dass seine Ansprüche nicht anderweitig gedeckt sind. Sollte er das bei beiden Versicherungen unterschreiben, schieben die das hin und her, und er bekommt gar nichts. Das geht also schon mal nicht. Verneint er das, zahlen die Versicherungen.
Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich selbst fragen muss. Er zahlt zwei Versicherungen. Tritt der Leistungsfall ein, hat er dann das Recht, von beiden Versicherungen diese Leistung zu verlangen? In der Praxis wird das daran scheitern, dass er nur eine Originalrechnung erhält, aber wenn er es schafft, ein Duplikat zu bekommen?
Illegal ist es, wenn er unterschreibt, dass seine Ansprüche nicht anderweitig gedeckt sind. Sollte er das bei beiden Versicherungen unterschreiben, schieben die das hin und her, und er bekommt gar nichts. Das geht also schon mal nicht. Verneint er das, zahlen die Versicherungen.
Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich selbst fragen muss. Er zahlt zwei Versicherungen. Tritt der Leistungsfall ein, hat er dann das Recht, von beiden Versicherungen diese Leistung zu verlangen? In der Praxis wird das daran scheitern, dass er nur eine Originalrechnung erhält, aber wenn er es schafft, ein Duplikat zu bekommen?
Dorfdepp
Ich bin ziemlich sicher, dass es eine Abgleichdatei gibt, über die die Versicherungen sich untereinander verständigen.
Diese Datei wird nicht genannt, aber die Wirkung kann man immer wieder beobachten.
Besonders bei schwierigen Namen, die dann auch noch falsch eingetragen sind, gibt es schon mal Post von der Versicherung.
Wenn man dann Korrektur erzwingt und den Fall erneut vorlegt, klappt es plötzlich.
Das soll nicht sagen, dass die Doppeldeckung nicht funktioniert, aber dass Verfolgungsrisiko ist sehr hoch.
Ich bin ziemlich sicher, dass es eine Abgleichdatei gibt, über die die Versicherungen sich untereinander verständigen.
Diese Datei wird nicht genannt, aber die Wirkung kann man immer wieder beobachten.
Besonders bei schwierigen Namen, die dann auch noch falsch eingetragen sind, gibt es schon mal Post von der Versicherung.
Wenn man dann Korrektur erzwingt und den Fall erneut vorlegt, klappt es plötzlich.
Das soll nicht sagen, dass die Doppeldeckung nicht funktioniert, aber dass Verfolgungsrisiko ist sehr hoch.
Krankenversicherungen darf man in unbegrenzter Zahl abschließen. Arzt- und Krankenhausleistungen darf man natürlich nur einmal abrechnen. Mehrfache Abrechnung erfüllt den Tatbestand des Betruges.
Lohnersatzleistungen kann man auch mehrfach abschließen. Hier gilt jedoch ein Bereicherungsverbot.
Der Gesamtbetrag darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen nicht übersteigen! Das gilt auch für Selbstständige!
Datenabgleich? - wahrscheinlich. Aber es gibt hier Fachleute, die dieses Thema vertiefen können.
Lohnersatzleistungen kann man auch mehrfach abschließen. Hier gilt jedoch ein Bereicherungsverbot.
Der Gesamtbetrag darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen nicht übersteigen! Das gilt auch für Selbstständige!
Datenabgleich? - wahrscheinlich. Aber es gibt hier Fachleute, die dieses Thema vertiefen können.
Es stellt sich dabei allerdings auch zwingend die Frage nach dem Verdacht einer Straftat nach § 263 StGB!