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Gast

Auslandreisekrankenversicherung

Ich habe die zwei Auslandreisekrankenversicherung. Bekomme ich bei einem Schadensfall von beiden Versicherungen Geld?
Frage beantworten Frage Nummer 3000070044 Frage melden

Antworten (8)
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Dorfdepp
Ja, aber nur, wenn du bei beiden Versicherungen einen Originalbeleg einreichst.
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solitude32
Richtig, Dorfdepp. Das verhält sich ähnlich wie mit den Originalkopien lizenzierter Software.
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Schwan
Das wäre ja schön.
Da schließt man zehn Versicherungen ab, lässt sich im Ausland den Blinddarm rausnehmen, und lebt fröhlich auf Versicherungskosten.
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Dorfdepp
Meine Antwort hatte durchaus einen Ernst gemeinten Hintergrund, wie ihr richtig erkannt habt. Der Gast hat nicht gefragt, ob es legal, sondern ob es möglich ist.

Illegal ist es, wenn er unterschreibt, dass seine Ansprüche nicht anderweitig gedeckt sind. Sollte er das bei beiden Versicherungen unterschreiben, schieben die das hin und her, und er bekommt gar nichts. Das geht also schon mal nicht. Verneint er das, zahlen die Versicherungen.

Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich selbst fragen muss. Er zahlt zwei Versicherungen. Tritt der Leistungsfall ein, hat er dann das Recht, von beiden Versicherungen diese Leistung zu verlangen? In der Praxis wird das daran scheitern, dass er nur eine Originalrechnung erhält, aber wenn er es schafft, ein Duplikat zu bekommen?
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Rentier_BV
Dorfdepp
Ich bin ziemlich sicher, dass es eine Abgleichdatei gibt, über die die Versicherungen sich untereinander verständigen.
Diese Datei wird nicht genannt, aber die Wirkung kann man immer wieder beobachten.
Besonders bei schwierigen Namen, die dann auch noch falsch eingetragen sind, gibt es schon mal Post von der Versicherung.
Wenn man dann Korrektur erzwingt und den Fall erneut vorlegt, klappt es plötzlich.
Das soll nicht sagen, dass die Doppeldeckung nicht funktioniert, aber dass Verfolgungsrisiko ist sehr hoch.
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DerDoofe
Krankenversicherungen darf man in unbegrenzter Zahl abschließen. Arzt- und Krankenhausleistungen darf man natürlich nur einmal abrechnen. Mehrfache Abrechnung erfüllt den Tatbestand des Betruges.

Lohnersatzleistungen kann man auch mehrfach abschließen. Hier gilt jedoch ein Bereicherungsverbot.
Der Gesamtbetrag darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen nicht übersteigen! Das gilt auch für Selbstständige!

Datenabgleich? - wahrscheinlich. Aber es gibt hier Fachleute, die dieses Thema vertiefen können.
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status-quo-fan
Es stellt sich dabei allerdings auch zwingend die Frage nach dem Verdacht einer Straftat nach § 263 StGB!
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