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Gast

auszug der mietwohnung unrenoviert eingezogen renovieren bei auszug

Hallo,
Ich bin am 1.3.2015 in die unrenovierierte wohnung eingezogen habe bis 30.4.2016 dort gewohnt also kann man sagen 1 jahr ..
Bei Auszug sollte ich jetzz Wände und decken streichen , fussleisten streichen , Türen abschleifen und lackieren , laminat rausreißen (der war schon in der wohnung)
Kellerwande streichen .. ist das rechtens??
Ich habe an 3.Wänden mit farbe bemalt Muster diese habe ich überstrichen natürlich habe Fenster geputzt und besen rein gemacht ...

Mietvertrag:
Der mieter hat die von ihm des mietvertrages übernommen schonheitsreparaturen nach grad der abnutzung oder Beschädigung auszuführen. Er ist für den Umfang der im laufe der mietzeit ausgeführten schonheitsreparaturen beweispflichtig.

Die schonheitsreparaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie tapezieren der Wände und decken innerhalb der Wohnung. Ebenso umfassen sie den innenanstrich der Fenster , das streichen der Türen, Fußboden leisten , Heizkörper, versorgungsleitungen sowie sämtliche anderen anstriche innerhalb der Wohnung einschließlich derjenigen an einbaumöbel ,wenn der Zustand der Fußboden , Fenster, Türen, Heizkörper, versorgungsleitungen, einbaumobel und der anderen anstriche einen Anstrich erforderlich macht.

Soviel zu meinen Mietvertrag ..

Über schnelle antworten würde ich mich bedanken
Frage beantworten Frage Nummer 3000050144 Frage melden

Antworten (4)
panther
1. Ist ein Übergabeprotokoll vom Einzug vorhanden in dem der Zustand genau dokumentiert ist? Wenn nicht, ist der Mieter immer im Nachteil und muss ggfs mehr renovieren als durch seine Benutzung der Whg an Renovierungsaufwand vorliegt (Vermieter ist glaube ich nicht in der Beweispflicht)...
2. Laminat gibt der Mietvertrag wenn oben korrekt zitiert nicht als vom Mieter durchzuführen an, das sollte einfach sein zu umgehen.
Vermutlich wird der Vermieter keine Kaution rausrücken bevor alle Arbeiten zu seiner Zufriedenheit erledigt sind, daher hilft hier mA nur der schnelle Eintritt in den Mieterverein, da gibt es meines Wissens bei solchen Problemen gute Hilfe.
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machine
generell, aber getz ungeshiftet, ja!
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machine
Wollte eine Frage stellen. Ergebnis. Die Admins als solche ...
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Drrernat
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html

"Die Richter beenden damit die vor allem in Großstädten wie Berlin übliche Praxis, dass Vermieter Wohnungen unrenoviert an Mieter übergeben, diese dann aber zur Instandhaltung verpflichten. Die Richter sahen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter, wenn diese die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren tragen sollen, die nicht sie, sondern ein Vormieter verursacht hat.
Im schlimmsten Fall, so die Richter, verpflichte eine solche Regelung den Mieter dazu, eine Wohnung in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat. Daher müssten Mieter weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Wohnung selbst unrenoviert übernommen haben."
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