Antworten (3)
Damit diese ewige Frage mal endgültig beantwortet werden kann: NEIN.
"Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist." Quelle
Das alles trifft auf ein Leichtauto mit 25 km/h nicht zu.
Nachschlag: Nein, auch mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist es nicht gestattet, Autos im Straßenverkehr zu bewegen. Um vierrädrige, mehrspurige Kfz zu steuern, ist eine gesonderte Fahrerlaubnis erforderlich – unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Auch für auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkw, sogenannte „25er“, reicht ein Mofaführerschein nicht aus.
"Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist." Quelle
Das alles trifft auf ein Leichtauto mit 25 km/h nicht zu.
Nachschlag: Nein, auch mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist es nicht gestattet, Autos im Straßenverkehr zu bewegen. Um vierrädrige, mehrspurige Kfz zu steuern, ist eine gesonderte Fahrerlaubnis erforderlich – unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Auch für auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkw, sogenannte „25er“, reicht ein Mofaführerschein nicht aus.
Nein, wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, benötigt dazu mindestens den Führerschein Klasse AM (u.a. für Leichtkraftfahrzeuge max. 45 km/h, max. 50ccm, macx. 350kg Leergewicht). Handelt es sich um einen "normalen" PKW, der auf 25 km/h gedrosselt ist muss es der Führerschein Klasse B sein.