Auto Führerschein
Mein Nachbar hat mich angezeigt ich seih nicht mehr Fahrtauglich
Antworten (6)
Heikle Sache. Abwarten, was da kommt. Es kann sein, dass du zu einer Fahrtauglichkeitsprüfung geladen wirst. Die Behörde muss dem nachgehen, es geht um Verkehrssicherheit. Aber der Hinweis muss schon glaubwürdig sein.
Was ist denn passiert, welche Gründe hatte der Nachbar? "Einfach mal so" macht das niemand.
Was ist denn passiert, welche Gründe hatte der Nachbar? "Einfach mal so" macht das niemand.
Einfach so macht das niemand?
Tss, da kennst du die Gemeinheiten unter Nachbarn nicht. Da machen manche schon eine Anzeige, nur weil man sich in seiner eigenen Anwohnerstraße nicht an die 30 hält. Als hätte man da als Anwohner nicht besondere Rechte.
Es soll auch schon mal Anzeigen gegeben haben, bloß weil der Nachbar nach dem Aussteigen auf dem Weg zur Haustür 2 - 3 mal hingefallen ist.
Die unterstellen einem dann tatsächlich Alkoholanhängigkeit.
Tss, da kennst du die Gemeinheiten unter Nachbarn nicht. Da machen manche schon eine Anzeige, nur weil man sich in seiner eigenen Anwohnerstraße nicht an die 30 hält. Als hätte man da als Anwohner nicht besondere Rechte.
Es soll auch schon mal Anzeigen gegeben haben, bloß weil der Nachbar nach dem Aussteigen auf dem Weg zur Haustür 2 - 3 mal hingefallen ist.
Die unterstellen einem dann tatsächlich Alkoholanhängigkeit.
Da wird wahrscheinlich gar keine Behörde darauf reagieren, sonst würden die ständig tätig werden müssen, weil Nachbarn sich gegenseitig anzeigen oder jemand seinem Chef, seiner Ex oder sonst wem eins auswischen möchte. Persönlich wäre ich für einen regelmäßigen Fahrtauglichkeitscheck aller Führerscheinhaber, unabhängig vom Alter. Die Folgen, ob mich ein dementer Rentner umfährt, ein testosterongeschwangerer, kiffender Jungspund oder ein halbblinder Mittelalterlicher, dürften dieselben sein.
Hast du solche "netten" Nachbarn, Skorti? Ich zum Glück nicht. Rheinland-Pfälzer sind nette Nachbarn ;-)
Ich hatte mal nen Nachbarn, ist aber lange her, ich war da erst 15 oder so, auf den der 2. Satz zutraf:
"Es soll auch schon mal Anzeigen gegeben haben, bloß weil der Nachbar nach dem Aussteigen auf dem Weg zur Haustür 2 - 3 mal hingefallen ist."
Kein Nachbar wollte Anzeige erstatten. "Das macht man ja nicht." Erst nach mehreren Jahren ist der seinen Führerschein losgeworden, als er mal wieder Schlangenlinie fuhr. Der ist mehrfach die Woche besoffen von der Kneipe nach Hause gefahren.
"Es soll auch schon mal Anzeigen gegeben haben, bloß weil der Nachbar nach dem Aussteigen auf dem Weg zur Haustür 2 - 3 mal hingefallen ist."
Kein Nachbar wollte Anzeige erstatten. "Das macht man ja nicht." Erst nach mehreren Jahren ist der seinen Führerschein losgeworden, als er mal wieder Schlangenlinie fuhr. Der ist mehrfach die Woche besoffen von der Kneipe nach Hause gefahren.