Auto, gekauft
Mein Auto, habe ich gekauft habe ihn jetzt ein Jahr und 4 Monate und inder Garantie habe ich das Auto 2 mal abgegeben wegen dem gleichen Fehler und jetzt habe ich ihn gestern wie abgeben müssen weil der Fehler wieder gekommen ist aber die Garantie ist abgelaufen wie sieht aus was für Möglichkeiten habe ich jetzt was tun genauer gesagt?
Antworten (7)
Da gibt es doch bestimmt noch eine ernsthafte Antwort. Für die sinnbefreiten Antworten haben wir schon einen anderen.
Ich kann es allerdings auch mal versuchen, wenn da schon Reparaturversuche waren, läuft für die Versuche auch immer ein weiteres Jahr.
Ich kann es allerdings auch mal versuchen, wenn da schon Reparaturversuche waren, läuft für die Versuche auch immer ein weiteres Jahr.
Dann ernsthaft: erste Frage, ist es ein Gebrauchter oder ein Neuer, sprechen wir über echte Garantie oder über Gewährleistung?
Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass die Gewährleistung noch läuft. Die gilt bei einem Neuwagen m.E. zwei Jahre und ist unabhängig von der Garantie.
Im Normalfall ist die GL im zweiten Jahr das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Hier KÖNNTE es aber anders sein, weil der Fehler im ersten Jahr bereits zweimal aufgetaucht ist und so die Vermutung seeehr nahe liegt, dass er von Anfang an vorgelegen hat.
Ist es ein Gebrauchter, dann wäre der Händler mit der Muffe gepufft, wenn er die GL nicht auf ein Jahr begrenzt hätte - steht wahrscheinlich so schon im Vordruck. Wenn nicht, siehe oben.
Wenn doch, dann schlechte Karten für irgendwelche Rechte. Wenn ein neues Teil verbaut wurde, dann mag es auf genau dieses Teil eine neue GL-Frist geben. Aber wenn der Fehler ohne Austausch von Teilen repariert wurde, dann gibt es keine neuen Fristen und Du kannst nur noch auf die Kulanz des Autohauses hoffen. Frag nach, ob Haus oder Hersteller hier die Rechnung ganz oder teilweise übernehmen wurden. Manche Autohersteller haben da einen speziellen Topf für.
Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass die Gewährleistung noch läuft. Die gilt bei einem Neuwagen m.E. zwei Jahre und ist unabhängig von der Garantie.
Im Normalfall ist die GL im zweiten Jahr das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Hier KÖNNTE es aber anders sein, weil der Fehler im ersten Jahr bereits zweimal aufgetaucht ist und so die Vermutung seeehr nahe liegt, dass er von Anfang an vorgelegen hat.
Ist es ein Gebrauchter, dann wäre der Händler mit der Muffe gepufft, wenn er die GL nicht auf ein Jahr begrenzt hätte - steht wahrscheinlich so schon im Vordruck. Wenn nicht, siehe oben.
Wenn doch, dann schlechte Karten für irgendwelche Rechte. Wenn ein neues Teil verbaut wurde, dann mag es auf genau dieses Teil eine neue GL-Frist geben. Aber wenn der Fehler ohne Austausch von Teilen repariert wurde, dann gibt es keine neuen Fristen und Du kannst nur noch auf die Kulanz des Autohauses hoffen. Frag nach, ob Haus oder Hersteller hier die Rechnung ganz oder teilweise übernehmen wurden. Manche Autohersteller haben da einen speziellen Topf für.
Die Frage ist, ob hier wieder einmal Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung verwechselt werden.
Bei einem Auto geht man bei der Sachmangelhaftung von 3 zulässigen Reparaturversuchen aus. Ob danach ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung in Frage kommt, ist von mehr Fakten als hier erwähnt abhängig.
Bei einem Auto geht man bei der Sachmangelhaftung von 3 zulässigen Reparaturversuchen aus. Ob danach ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung in Frage kommt, ist von mehr Fakten als hier erwähnt abhängig.
Ich kann mich irren, allerdings wenn ein Reparaturversuch gelaufen ist und nicht ausdrücklich auf Kulanz verwiesen wurde, läuft die Garantie erneut an. Beim Austausch eines defekten Teils auf alle Fälle auf dieses Teil.
Garantie läuft niemals neu an. Es sei denn, der Hersteller hat sich dazu freiwillig bereiterklärt. Der Gesetzgeber macht ihm da keine Vorschriften.
Ist ja gut, ich hab den Fehler bemerkt. Der Gockel hat mal wieder in der Region gesucht, wo der Rechner eingeloggt ist. Das gilt im Schweizer Garantierecht.