Auto und nummernschilder
Kann ich bedenkenlos meine Zulassung verschicken damit sich jemand eine gelbe Nummer holen kann
Antworten (6)
Der Gast wird ein Kurzzeitkennzeichen meinen. Die zeitliche Beschränkung ist da doch mit gelber Farbe unterlegt, oder?
Und zur Frage:
Du kannst die Zulassungsbescheinigung Teil I verschicken, also den Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, also den Fahrzeugbrief, solltest Du erst nach vollständiger Bezahlung herausgeben.
Du kannst die Zulassungsbescheinigung Teil I verschicken, also den Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, also den Fahrzeugbrief, solltest Du erst nach vollständiger Bezahlung herausgeben.
Wenn ich mir ansehe, was die Ämter so an Unterlagen benötigen für die gelbe Nummer...
... dann macht es wenig Sinn die Zulassung 1 per Post zu schicken...
https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/kurzzeitkennzeichen+beantragen
... dann macht es wenig Sinn die Zulassung 1 per Post zu schicken...
https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/kurzzeitkennzeichen+beantragen
Falls das Fahrzeug verkauft werden sollte, müsste sich der Käufer um die meisten Punkte kümmern: Ausweis, Versicherung, Anmeldegebühr und das Kennzeichen selbst.
Der Gast könnte noch den Bericht der letzten HU beifügen, falls vorhanden.
Der Gast könnte noch den Bericht der letzten HU beifügen, falls vorhanden.