ladroite
Auto verkaufen
Hallo... Ich habe am 02.01.2020 mein gebrauchte Auto verkauft habe es mir heute 03.01.2020 anderst überlegt und bin zum Händler gegangen und wollte vom Verkauf zurück treten, aber der Keufer wollte nicht. Meine Frage kann ich zurück treten.
Antworten (9)
Wenn du dein Auto wiederhaben willst, kannst du es zurückkaufen. Natürlich kostet es dann mehr als du dafür bekommen hast, den Unterschied nennt man Lehrgeld.
Hallo... Eigentlich wollte ich auf Deine Frage gar nicht antworten, habe es mir aber inzwischen anderst übergelegt.
Selbstverständlich kannst Du den Keufer treten, ladroide.
Da der aber offenbar nicht zuerst getreten hat, solltest Du hier auch nicht fragen, ob Du zurücktreten kannst.
Ach, ich mag Dir doch nicht meine Antwort verkaufen, ladroite. Trete hiermit vom Verkauf zurück!
Habe es mir anders überlegt. Und wehe, Du willst nicht!
Dein Nick macht mir übrigens ein wenig Sorgen. Behalte Dich im Auge, und zwar recht genau, Bester!
Selbstverständlich kannst Du den Keufer treten, ladroide.
Da der aber offenbar nicht zuerst getreten hat, solltest Du hier auch nicht fragen, ob Du zurücktreten kannst.
Ach, ich mag Dir doch nicht meine Antwort verkaufen, ladroite. Trete hiermit vom Verkauf zurück!
Habe es mir anders überlegt. Und wehe, Du willst nicht!
Dein Nick macht mir übrigens ein wenig Sorgen. Behalte Dich im Auge, und zwar recht genau, Bester!
Zur Frage: Du kannst den Käufer fragen, ob er mit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden ist. Kann er, muss er nicht. Er kann auch einen Abschlag verlangen für entstandene Kosten durch den Kauf des Autos (Abmeldung etc.). Ein Vertrag hat immer zwei Vertragspartner, beide müssen mit ihm und Änderungen daran einverstanden sein. Ist es einer nicht, kommt kein Vertrag zustande bzw. auch kein Rücktritt davon.
netter_fahrer, ladroite hatte geschrieben "...und wollte vom Verkauf zurück treten, aber der Keufer wollte nicht..."
Damit ist das Thema durch.
Und sollte dadroite mit ...Meine Frage kann ich zurück treten..." gemeint haben, ob er das einseitig erzwingen kann: Nein!
Damit ist das Thema durch.
Und sollte dadroite mit ...Meine Frage kann ich zurück treten..." gemeint haben, ob er das einseitig erzwingen kann: Nein!
Auch bei einem Autokauf kannst du im Normalfall nicht zurücktreten, es sei denn, du hast es im Internet bestellt oder an der Haustür gekauft.