Auto verschenkt
Mein Mann hat unser nichtfahrbares Auto an einem Schrotthändler verschenkt. Er hat dem Händler Schlüssel und sämtliche Papiere übergeben und hat lediglich vom Händler ein FOTO von seinem Pass gemacht. Der Händler wollte das Auto so schnell wie möglich abmelden. Nun warten wir schon 2 Wochen um eine Zusendung , einer Kopie von der Abmeldung. Ein Schenkungsvertrag hat mein Mann nicht gemacht. Wie hätte mein Mann das korrekt abwickeln sollen? Ich bin der Meinung, das bei dieser Aktion, mein Mann einen Fehler gemacht hat.
Antworten (7)
Solange die Karre nicht abgemeldet/umgemeldet wird, laufen Steuer und Versicherung weiter.
Und wie läuft eure Beziehung sonst so?
Und wie läuft eure Beziehung sonst so?
Er hätte das Auto nicht angemeldet (!) abgeben dürfen. Und nicht ohne schriftlichen Vertrag. Wie will er denn jetzt beweisen, dass der Händler das Auto abmelden wollte? Er besitzt es ganz legal, samt Papieren. Gibt es einen Zeugen dafür? Ihr habt Namen und Adresse; fordert ihn schriftlich auf, innerhalb einer Woche das Auto abzumelden, sonst zum Anwalt. Keine Anzeige o.ä., dafür gibt es keinerlei Straftatbestand, weder Betrug noch Unterschlagung. Ruft bei der Zulassungsstelle an, was ihr tun könnt. Deren Rat wird wahrscheinlich auch das Wort "Anwalt" beinhalten.
Ich gebe dir Recht: Das war ein Riesenfehler.
Ich gebe dir Recht: Das war ein Riesenfehler.
Falls kein Vertrag gemacht wurde, kann im Umkehrschluss der "ehemalige" Besitzer hingehen, und die Nummernschilder abmontieren?
Damit dann auf die Zulassungsstelle gehen und selbst abmelden?
Er ist ja auch weiterhin der Besitzer. Muss er zwingend die KFZ-Papiere vorweisen?
Damit dann auf die Zulassungsstelle gehen und selbst abmelden?
Er ist ja auch weiterhin der Besitzer. Muss er zwingend die KFZ-Papiere vorweisen?
@dschinn: Keine gute Idee, das wäre Diebstahl und ggf. Hausfriedensbruch.
Gast ist nicht mehr Besitzer des Autos (da er es nicht mehr in Besitz hat) und auch nicht mehr Eigentümer, da er es verschenkt hat. Es gehört jetzt dem Händler, Gast hat keinerlei Eigentumsrechte mehr am Auto. Besitz und Eigentum ist nicht dasselbe! Eigentum ist das, was einem gehört, Besitz das bloße in-Besitz-haben.
Ein Mieter z.B. ist in Besitz der gemieteten Sache, sie gehört ihm aber nicht.
Eine Abmeldung ohne ZB 1 und 2 ist u.U. möglich, dazu braucht man eine eidesstattliche Versicherung. Deshalb die Zulassungsstelle fragen, ob das dort geht - es geht nicht überall. Wenn nein, sollte Gast einen Anwalt um Hilfe bitten, denn dann wird es schwierig.
Gast ist nicht mehr Besitzer des Autos (da er es nicht mehr in Besitz hat) und auch nicht mehr Eigentümer, da er es verschenkt hat. Es gehört jetzt dem Händler, Gast hat keinerlei Eigentumsrechte mehr am Auto. Besitz und Eigentum ist nicht dasselbe! Eigentum ist das, was einem gehört, Besitz das bloße in-Besitz-haben.
Ein Mieter z.B. ist in Besitz der gemieteten Sache, sie gehört ihm aber nicht.
Eine Abmeldung ohne ZB 1 und 2 ist u.U. möglich, dazu braucht man eine eidesstattliche Versicherung. Deshalb die Zulassungsstelle fragen, ob das dort geht - es geht nicht überall. Wenn nein, sollte Gast einen Anwalt um Hilfe bitten, denn dann wird es schwierig.
Noch etwas: Es gibt in DE keine Vorgaben, wie ein Vertrag auszusehen hat. Ein mündlicher Vertrag ist gültig. Dummerweise hat man dann buchstäblich nichts in der Hand, um es irgendwo vorzulegen und seine Anspruch zu belegen.
Übrigens: Der Verkäufer (hier: Verschenker) ist verpflichtet, den Eigentümerwechsel eines Fahrzeuges an die Zulasungsstelle zu melden, das muss hier unverzüglich geschehen. Dabei kann alles Notwendige besprochen werden. Vorher Termin dafür machen.
Übrigens: Der Verkäufer (hier: Verschenker) ist verpflichtet, den Eigentümerwechsel eines Fahrzeuges an die Zulasungsstelle zu melden, das muss hier unverzüglich geschehen. Dabei kann alles Notwendige besprochen werden. Vorher Termin dafür machen.
Gerade gelesen: § 13 Abs. 4 der FZV: "Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten."
Also: Schreiben aufsetzen, das die geforderten Angaben enthält, zum Händler fahren, unterschreiben lassen und ab damit zur Zulassungsstelle. Käs' gegessen, Drops gelutscht.
Also: Schreiben aufsetzen, das die geforderten Angaben enthält, zum Händler fahren, unterschreiben lassen und ab damit zur Zulassungsstelle. Käs' gegessen, Drops gelutscht.