Autohändler kauft Auto als Privatperson
Guten Abend... Ich habe mein Auto Privat verkauft und meine Nummernschilder darf er noch eine Woche fahren laut Vereinbarung im Vertrag. Heute wäre eigentlich der erste mögliche Tag wo er es machen hätte können. Nun habe ich heute festgestellt das die Person die mein Auto gekauft hat ein Händler ist und mein Auto schon im Internet reingestellt hat ohne Bilder natürlich. Wollte mal fragen ob das alles rechtens ist? Vielen Dank
Antworten (11)
Wie?
Du lässt den eine Woche auf deine Kappe fahren?
Und wer zahlt, wenn etwas passiert? Steht das auch in deiner Vereinbarung?
Und wenn er länger als eine Woche auf deine Kappe fährt? Steht da was drüber in deiner Vereinbarung?
Autohändler, die nicht als Autohändler unterschreiben sind mir sehr suspekt, da hab ich schon schlechte Erfahrungen gemacht, nie wieder!
Du lässt den eine Woche auf deine Kappe fahren?
Und wer zahlt, wenn etwas passiert? Steht das auch in deiner Vereinbarung?
Und wenn er länger als eine Woche auf deine Kappe fährt? Steht da was drüber in deiner Vereinbarung?
Autohändler, die nicht als Autohändler unterschreiben sind mir sehr suspekt, da hab ich schon schlechte Erfahrungen gemacht, nie wieder!
Ich verstehe die Problematik nicht. Du hast Dein Auto verkauft und Dein Geld bekommen. Was der Käufer damit macht, geht Dich schlicht und ergreifend nichts mehr an.
Für Dich ist es gut zu wissen, dass es ein Händler ist, denn für die gelten ggf. andere Gewährleistungsregeln. Als Profi muss er vieles erkennen und kann Dich selbst dann nicht mehr damit behelligen, wenn Ihr im Kaufvertrag nicht jegliche Gewährleistung ausgeschlossen habt.
@Dschinn: der Übergang ist klar geregelt. Zum Zeitpunkt der Übergabe von Schlüssel und Papieren geht die bestehende Versicherung automatisch und vollumfänglich auf den Käufer über. Im Schadensfall zahlt zwar dann die Versicherung des Verkäufers, er wird aber nicht hochgestuft.
Er muss der Versicherung den Verkauf ohnehin melden, die kündigt dann nach spätestens vier Wochen den Vertrag.
Da man mit abgemeldetem KFZ keine Probefahrt machen kann (und ich es bei Verkauf von privat schon öfter erlebt habe, dass man nach Probefahrt und Einigung den Wagen direkt mitnimmt) ist es nicht unüblich, den Käufer die Ummeldung machen zu lassen. Ich selber habe damit bisher weder als Käufer noch als Verkäufer schlechte Erfahrungen gemacht.
Für Dich ist es gut zu wissen, dass es ein Händler ist, denn für die gelten ggf. andere Gewährleistungsregeln. Als Profi muss er vieles erkennen und kann Dich selbst dann nicht mehr damit behelligen, wenn Ihr im Kaufvertrag nicht jegliche Gewährleistung ausgeschlossen habt.
@Dschinn: der Übergang ist klar geregelt. Zum Zeitpunkt der Übergabe von Schlüssel und Papieren geht die bestehende Versicherung automatisch und vollumfänglich auf den Käufer über. Im Schadensfall zahlt zwar dann die Versicherung des Verkäufers, er wird aber nicht hochgestuft.
Er muss der Versicherung den Verkauf ohnehin melden, die kündigt dann nach spätestens vier Wochen den Vertrag.
Da man mit abgemeldetem KFZ keine Probefahrt machen kann (und ich es bei Verkauf von privat schon öfter erlebt habe, dass man nach Probefahrt und Einigung den Wagen direkt mitnimmt) ist es nicht unüblich, den Käufer die Ummeldung machen zu lassen. Ich selber habe damit bisher weder als Käufer noch als Verkäufer schlechte Erfahrungen gemacht.
Nicht so ganz richtig.
Es ist nicht sinnvoll, den Käufer eine Woche lang das auf den Verkäufer (Halter) laufende Auto fahren zu lassen. Man verkauft kein noch zugelassenes Auto, das ergab schon die dicksten Schwierigkeiten , die nur allzu gerne hinterher unschöne Rechtsstreitigkeiten wurden.
Oft nicht bekannt ist die Tatsache, dass nicht nur der Käufer eines noch zugelassenen PKW diesen ab- oder umzumelden hat, auch der Verkäufer muss den Eigentümer- bzw. Halterwechsel dort melden.
Unterbleibt das, und meldet der Käufer das Fzg. nicht um bzw. ab, besteht weiterhin die Halterschaft daran, mit allen Pflichten (Steuer und Versicherung).
FZV, § 13, Abs.4:
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Ein Kaufvertrag ersetzt diese Meldung nicht. Der ist nett zu haben, hat aber keinerlei Einfluss auf die Halterschaft des Fahrzeuges und interessiert die Zulassungsstelle daher nicht.
Eigentum ist Zivilrecht, Halterschaft Straßenverkehrsrecht. Der Halter ist die laut diesem die zuständige Person für Steuern, Versicherung und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Das allein ist für die Zulassung entscheidend, nicht wem das Auto gehört.
Erst mit der vom Käufer abgezeichneten Mitteilung an die Zulassungsstelle endet die Halterschaft des Verkäufers (oder mit erfolgter Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer).
Es ist nicht sinnvoll, den Käufer eine Woche lang das auf den Verkäufer (Halter) laufende Auto fahren zu lassen. Man verkauft kein noch zugelassenes Auto, das ergab schon die dicksten Schwierigkeiten , die nur allzu gerne hinterher unschöne Rechtsstreitigkeiten wurden.
Oft nicht bekannt ist die Tatsache, dass nicht nur der Käufer eines noch zugelassenen PKW diesen ab- oder umzumelden hat, auch der Verkäufer muss den Eigentümer- bzw. Halterwechsel dort melden.
Unterbleibt das, und meldet der Käufer das Fzg. nicht um bzw. ab, besteht weiterhin die Halterschaft daran, mit allen Pflichten (Steuer und Versicherung).
FZV, § 13, Abs.4:
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Ein Kaufvertrag ersetzt diese Meldung nicht. Der ist nett zu haben, hat aber keinerlei Einfluss auf die Halterschaft des Fahrzeuges und interessiert die Zulassungsstelle daher nicht.
Eigentum ist Zivilrecht, Halterschaft Straßenverkehrsrecht. Der Halter ist die laut diesem die zuständige Person für Steuern, Versicherung und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Das allein ist für die Zulassung entscheidend, nicht wem das Auto gehört.
Erst mit der vom Käufer abgezeichneten Mitteilung an die Zulassungsstelle endet die Halterschaft des Verkäufers (oder mit erfolgter Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer).
@netter_fahrer: Jein
Die Mitteilung muss "unverzüglich" erfolgen, verantwortlich sind gemeinsam Halter und Eigentümer. Nach dem Verkauf ist der Käufer der Eigentümer. Das tut er dann über die Ummeldung. "Unverzüglich" bedeutet im Allgemeinen "innerhalb einer Woche".
Und Du darfst zwei Dinge nicht verwechseln: Der Verkäufer schuldet zwar Steuer und Versicherungsbeitrag bis zur tatsächlichen Ummeldung, aber das Schadensrisiko geht vom Moment der Übergabe auf den Käufer über. Wenn der einen Unfall baut, nach der protokollierten und vom Käufer gezeichneten Übergabe, hat der Verkäufer mit diesem Unfall nichts mehr zu tun, unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung an die Behörde.
Die Mitteilung muss "unverzüglich" erfolgen, verantwortlich sind gemeinsam Halter und Eigentümer. Nach dem Verkauf ist der Käufer der Eigentümer. Das tut er dann über die Ummeldung. "Unverzüglich" bedeutet im Allgemeinen "innerhalb einer Woche".
Und Du darfst zwei Dinge nicht verwechseln: Der Verkäufer schuldet zwar Steuer und Versicherungsbeitrag bis zur tatsächlichen Ummeldung, aber das Schadensrisiko geht vom Moment der Übergabe auf den Käufer über. Wenn der einen Unfall baut, nach der protokollierten und vom Käufer gezeichneten Übergabe, hat der Verkäufer mit diesem Unfall nichts mehr zu tun, unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung an die Behörde.
Oh doch, man kann nach Verkauf eines noch zugelassenen Autos noch monatelang üblen Ärger damit haben, wenn der Käufer das Ding nicht ummeldet, eine falsche Adresse angegeben hat etc., die Autoforen sind voll damit.
Das Auto ist solange auf den bisherigen Halter zugelassen und der komplett dafür verantwortlich, bis entweder er oder der neue Eigentümer eine Ab- oder Ummeldung vornehmen. Was auf dem Kaufvertrag steht, ist straßenverkehrsrechtlich ohne jede Bedeutung. Verträge sind Zivilrecht, Halterschaft Straßenverkehrsrecht. Zwei Paar Schuhe. Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer Eigentum am Auto hat, sondern wer darüber verfügen kann und das mit den Fahrzeugpapieren belegen kann.
Mal angenommen, man verkauft sein zugelassenes Auto an eine Person X. Die meldet nicht um, baut einen Unfall, das Auto wird gefunden, ist auf dich zugelassen und du kannst nur einen Kaufvertrag vorlegen, in dem eine Person X steht, die es nicht gibt. Falscher Name, Adresse etc.
Du bist und bleibst als Noch-Halter voll dafür verantwortlich, auch wenn du nicht das Geringste damit zu tun hattest, nur genau dafür keine Beweise hast. Deshalb verkauft man kein zugelassenes Auto.
Das Auto ist solange auf den bisherigen Halter zugelassen und der komplett dafür verantwortlich, bis entweder er oder der neue Eigentümer eine Ab- oder Ummeldung vornehmen. Was auf dem Kaufvertrag steht, ist straßenverkehrsrechtlich ohne jede Bedeutung. Verträge sind Zivilrecht, Halterschaft Straßenverkehrsrecht. Zwei Paar Schuhe. Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer Eigentum am Auto hat, sondern wer darüber verfügen kann und das mit den Fahrzeugpapieren belegen kann.
Mal angenommen, man verkauft sein zugelassenes Auto an eine Person X. Die meldet nicht um, baut einen Unfall, das Auto wird gefunden, ist auf dich zugelassen und du kannst nur einen Kaufvertrag vorlegen, in dem eine Person X steht, die es nicht gibt. Falscher Name, Adresse etc.
Du bist und bleibst als Noch-Halter voll dafür verantwortlich, auch wenn du nicht das Geringste damit zu tun hattest, nur genau dafür keine Beweise hast. Deshalb verkauft man kein zugelassenes Auto.
Ich will mich da gar nicht streiten. Unter "ADAC Musterkaufverträge" findet Ihr die "Broschüre Gebrauchtwagenkauf" und dort auf Seite 15/16 ist der Zulassungs- und Versicherungsübergang beschrieben.
Wenn ich die Wahl zwischen Rayers Anekdötchen und dem ADAC habe, dann weiß ich, wem ich vertraue. Aber das muss ja niemand genau so sehen. Ich habe bisher noch keines meiner verkauften Autos selber abgemeldet. Vielleicht habe ich da nur Glück gehabt.
Wenn ich die Wahl zwischen Rayers Anekdötchen und dem ADAC habe, dann weiß ich, wem ich vertraue. Aber das muss ja niemand genau so sehen. Ich habe bisher noch keines meiner verkauften Autos selber abgemeldet. Vielleicht habe ich da nur Glück gehabt.
Na ja..
10 Zentimeter unter dem Downloadbutton beim ADAC:
Die Ummeldung des verkauften Autos
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftet.
Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags sofort gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden.
Die Alternative ist, das Fahrzeug vor der Übergabe an den neuen Eigentümer außer Betrieb zu setzen.
10 Zentimeter unter dem Downloadbutton beim ADAC:
Die Ummeldung des verkauften Autos
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftet.
Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags sofort gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden.
Die Alternative ist, das Fahrzeug vor der Übergabe an den neuen Eigentümer außer Betrieb zu setzen.
Die einzige Aussage, die ich getätigt habe, ist, dass der Übergang des Versicherungsschutzes geklärt ist. Nicht mehr, nicht weniger.
Der ADAC bestätigt die Sichtweise, Rayer behauptet, in seiner Familie sei anderes passiert.
Vielleicht hat sich die Gesetzeslage seit dem Vorfall geändert, vielleicht ist in seinem Beispiel der Unfall bei der Probefahrt passiert, vielleicht hat er es sich ausgedacht, vielleicht hat der ADAC keine Ahnung. Who knows, who cares, not me.
was mich aber tatsächlich nervt:
Anstatt sich mit der Frage des Fragestellers zu beschäftigen, oder zumindest mit dem einen Zusatz von mir, versucht man, mir zu erklären, dass das bei den Steuern anders sei, dass ein Betrüger mit krimineller Energie das ausnutzen könnte und überhaupt, dass es klüger sei, sein Auto vor der Übergabe abzumelden. Das ist ja alles richtig, aber was hat es mit meiner Aussage zu tun?
Der ADAC bestätigt die Sichtweise, Rayer behauptet, in seiner Familie sei anderes passiert.
Vielleicht hat sich die Gesetzeslage seit dem Vorfall geändert, vielleicht ist in seinem Beispiel der Unfall bei der Probefahrt passiert, vielleicht hat er es sich ausgedacht, vielleicht hat der ADAC keine Ahnung. Who knows, who cares, not me.
was mich aber tatsächlich nervt:
Anstatt sich mit der Frage des Fragestellers zu beschäftigen, oder zumindest mit dem einen Zusatz von mir, versucht man, mir zu erklären, dass das bei den Steuern anders sei, dass ein Betrüger mit krimineller Energie das ausnutzen könnte und überhaupt, dass es klüger sei, sein Auto vor der Übergabe abzumelden. Das ist ja alles richtig, aber was hat es mit meiner Aussage zu tun?
Wenn der Text den Dschin gepostet hat wirklich auf der Seite des ADACs steht, bestätigt der ADAC eben NICHT deine Aussage.
Wenn der ADAC schreibt: "Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftet.", dann bestätigt der ADAC Rayers Aussage.
Wenn der ADAC schreibt: "Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftet.", dann bestätigt der ADAC Rayers Aussage.
@rayer: "automatisch" setzt einen vollständigen Kaufvertrag voraus. Das hatte ich nicht sofort erwähnt, weil ich nicht erwartet hatte, dass jemand einen wissenschaftlichen Vortrag verlangt. Im nächsten Post wurde das präzisiert - siehe 13:14 - "... nach der protokollierten und vom Käufer gezeichneten Übergabe ..."
Das setzt natürlich weiter voraus, dass mindestens einer der Beteiligten lesen kann; und beide über 18 sind (oder zumindest geschäftsfähig), und dass das Fahrzeug angemeldet ist, mindestens einer auf die Uhr geguckt hat - das habe ich auch nicht gesondert erwähnt, naja, wennS Dich glücklich macht ...
@skorti, noch mal für Dich: bitte verwechsele nicht Versicherungsprämie und Versicherungsschutz/Schadenfreiheitsrabatt. Das sind zwei Dinge (auch das hatte ich oben erwähnt). Zwischen Verkauf und Ummeldung haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie, was in der Praxis darauf hinausläuft, dass der Verkäufer bis zur Ummeldung bezahlt. Aber: nach der protokollierten Übergabe wird der Verkäufer bei einem Unfall im Schadensfreiheitsrabatt nicht herabgestuft. Zumindest nach Meinung des ADAC und einiger Verkehrsrechtsanwälte.
Das setzt natürlich weiter voraus, dass mindestens einer der Beteiligten lesen kann; und beide über 18 sind (oder zumindest geschäftsfähig), und dass das Fahrzeug angemeldet ist, mindestens einer auf die Uhr geguckt hat - das habe ich auch nicht gesondert erwähnt, naja, wennS Dich glücklich macht ...
@skorti, noch mal für Dich: bitte verwechsele nicht Versicherungsprämie und Versicherungsschutz/Schadenfreiheitsrabatt. Das sind zwei Dinge (auch das hatte ich oben erwähnt). Zwischen Verkauf und Ummeldung haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie, was in der Praxis darauf hinausläuft, dass der Verkäufer bis zur Ummeldung bezahlt. Aber: nach der protokollierten Übergabe wird der Verkäufer bei einem Unfall im Schadensfreiheitsrabatt nicht herabgestuft. Zumindest nach Meinung des ADAC und einiger Verkehrsrechtsanwälte.
Dass es Dir egal ist, wie der Käufer den Wagen nach Hause bringt, ist mir klar. Ich rate auch niemandem, den Wagen angemeldet zu übergeben.
Ich stelle nur fest, dass der Ablauf geregelt ist.
Warum ein Risiko eingehen? Nun, weil es dem Käufer die Arbeit ungemein erleichtert. Ich selber tue es in der Regel. Das nennt man "Freundlichkeit", den Begriff hast Du sicher schon mal irgendwo im weiteren Bekanntenkreis über andere gehört. Notfalls findest Du ihn im Duden zwischen "freundlicherweise" und "freundnachbarlich", da kannst Du die Bedeutung nachschlagen.
Ich stelle nur fest, dass der Ablauf geregelt ist.
Warum ein Risiko eingehen? Nun, weil es dem Käufer die Arbeit ungemein erleichtert. Ich selber tue es in der Regel. Das nennt man "Freundlichkeit", den Begriff hast Du sicher schon mal irgendwo im weiteren Bekanntenkreis über andere gehört. Notfalls findest Du ihn im Duden zwischen "freundlicherweise" und "freundnachbarlich", da kannst Du die Bedeutung nachschlagen.