Bad Instandsetzung
Im Bad sind unterschiedliche Farbe von WC und Wanne habe beim Vermieter nachgefragt ob er es in einer Farbe andern könne, habe nun einen kosten Beteiligung erhalten ich soll 50% mit bezahlen. Darf er das oder ist er verpflichtet es zu zahlen ?
Antworten (3)
Du hast die Wohnung sicher besichtigt, bevor Du sie gemietet hast.
Warum sollte der Vermieter verpflichtet sein, deine nachträglichen Wünsche zu bezahlen?
Der Vorschlag einer 50%igen Beteiligung deinerseits scheint mir fair zu sein.
Warum sollte der Vermieter verpflichtet sein, deine nachträglichen Wünsche zu bezahlen?
Der Vorschlag einer 50%igen Beteiligung deinerseits scheint mir fair zu sein.
Ja, er darf das.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, ein WC und ein Waschbecken einzubauen, deren Farben sind Geschmackssache.
Da davon auszugehen ist, daß die Farben der sanitären Einrichtungsgegenstände nicht Mietvertrag definiert sind, gibt es nichts zu bemängeln, zumal vorab sicher eine Besichtigung der Wohnung erfolgt ist.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, ein WC und ein Waschbecken einzubauen, deren Farben sind Geschmackssache.
Da davon auszugehen ist, daß die Farben der sanitären Einrichtungsgegenstände nicht Mietvertrag definiert sind, gibt es nichts zu bemängeln, zumal vorab sicher eine Besichtigung der Wohnung erfolgt ist.
Bin ich froh, kein Vermieter zu sein. Wenn ich eine Wohnung nach Besichtigung anmiete, akzeptiere ich diese so wie gesehen, von versteckten Mängel mal abgesehen. Diese liegen aber offenbar nicht vor.Dass der Vermieter noch 50% der Kosten übernehmen will, zeugt von großer Kulanz, denn dazu ist er nicht verpflichtet !!!!