Barrierefreier Zugang zur eigenen Terrasse verweigert
Langfristig muss ein E-Rolli her; eine Stufe müßte umfahren werden können.
Der Zugang zur eigenen Terrasse führt über das Nachbarsgrundstück, was erst festgestellt wurde, als die Baustelle eröffnet war. Nun müßten einfach noch Steinplatten verlegt werden.
Die Nachbars-WEG verweigert die Genehmigung (ohne Grundangabe!) und will, dass zurückgebaut wird.
Gibt es zu ähnlich gelagerten Fällen schon Urteile?
Der Zugang zur eigenen Terrasse führt über das Nachbarsgrundstück, was erst festgestellt wurde, als die Baustelle eröffnet war. Nun müßten einfach noch Steinplatten verlegt werden.
Die Nachbars-WEG verweigert die Genehmigung (ohne Grundangabe!) und will, dass zurückgebaut wird.
Gibt es zu ähnlich gelagerten Fällen schon Urteile?
Antworten (7)
In jeder Stadt gibt es einen Haus- und Grundeigentümerverein, der Ihnen bei der Lösung Ihres Probles weiterhelfen oder Ihnen zumindest einen kompetenten Rechtsanwalt empfehlen kann. Ich bin sicher, dass die Leute dort wesentlich kompetenter sind als wir hier.
Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als dir bei einem Rechtsanwalt Rat zu holen. Für mich ist die Tatsache etwas verwirrend, dass man auf die eigene Terasse nur über ein fremdes Grundstück kommt.
Möglicherweise kann man sich auf ein Gewohnheitsrecht berufen, sehr viel Aussicht auf Erfolg gebe ich dem aber nicht. Der Nachbar, wenn er denn Eigentümer ist, braucht dir gegenüber übrigens nicht zu begründen, warum er das Betreten seines Grundstückes verweigert. Da du aber von einer WG sprichst (WEG = WG?), dann sind das lediglich Mieter. Dann solltest du mit dem Eigentümer ein Gespräch führen.
Möglicherweise kann man sich auf ein Gewohnheitsrecht berufen, sehr viel Aussicht auf Erfolg gebe ich dem aber nicht. Der Nachbar, wenn er denn Eigentümer ist, braucht dir gegenüber übrigens nicht zu begründen, warum er das Betreten seines Grundstückes verweigert. Da du aber von einer WG sprichst (WEG = WG?), dann sind das lediglich Mieter. Dann solltest du mit dem Eigentümer ein Gespräch führen.
Bh_Roth: WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Nachbarhaus scheint ein Objekt mit mehreren Einheiten zusein, die verschiedenen Leuten gehören.
Man kann grundsätzlich keinen Nachbarn zwingen, Bauten (dazu zählen auch Wege) auf seinem Grundstück zu dulden oder Überwegungsrechte einzuräumen. Da gibt es nur sehr begrenzte Ausnahmeregelungen, z.B. für Strommasten und Notzuwegungen, wenn ein Grundstück nicht anders erschlossen werden kann, z.B. bei rückwärtigen Grundstücken die komplett von fremden Grundstücken umgeben sind. Alles andere wäre eine Enteignung und dafür sind die Hürden in Deutschland recht hoch.
Normalerweise führ der Zugang zur eigenen Terrasse über die eigene Wohnung.
Ob die Terrasse von außen nur über Flächen erreicht werden kann, an denen die WEG oder andere Miteigentümer das Nutzuungsrecht haben, oder es sich tatsächlich gar um ein benachbartes fremdes Grundstück handelt geht aus den bei Vertragsabschluß vorliegenden Plänen hervor. Eine Nachbar WEG muß jedoch keinesfalls den Zugang dulden oder gar ein Wegerecht einräumen.
Ob die Terrasse von außen nur über Flächen erreicht werden kann, an denen die WEG oder andere Miteigentümer das Nutzuungsrecht haben, oder es sich tatsächlich gar um ein benachbartes fremdes Grundstück handelt geht aus den bei Vertragsabschluß vorliegenden Plänen hervor. Eine Nachbar WEG muß jedoch keinesfalls den Zugang dulden oder gar ein Wegerecht einräumen.
Konfuzius sagt:
Der Weg ist das Ziel.
Manchmal muss man vom Weg abkommen um nicht auf der Strecke zu bleiben.
Besonders DANN wenn der Weg einem NICHT gehört!
Der Weg ist das Ziel.
Manchmal muss man vom Weg abkommen um nicht auf der Strecke zu bleiben.
Besonders DANN wenn der Weg einem NICHT gehört!