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Gast

Baum der Gemeinde gestutzt jetzt Klage am Hals

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben einen Baum der Gemeinde gestutzt da er ständig seine Blätter in unserem Garten abwirft und unsere Pumpe am Pool verstopft. Ein Nachbar hat es gesehen und uns bei der Gemeinde angezeigt. der Baum hat weniger als 2 m Abstand von unserem Grundstück . haben wir Chancen die Klage anzufechten? wir müssen mehrere Tausend € bezahlen, da der Baum jetzt "kaputt " wäre und gefällt werden muss, was Quatsch ist.
Frage beantworten Frage Nummer 3000154924 Frage melden

Antworten (9)
ingSND
Man geht nicht an fremdes Eigentum. Punkt. Ausrufezeichen!

Wenn man es doch tut, muss man mit den Konsequenzen leben.
M.E. kannst Du lediglich die Höhe des Schadens anfechten, aber dem Grunde nach bist Du schadenersatzpflichtig.
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dschinn
Die Blätter verstopfen die Pumpe doch nur, wenn du keinen Filter hättest... hast du keinen Filter?

Aber mal abgesehen davon:
Man geht nicht einfach und schnippelt an fremde Bäume rum!
Und wenn die Gemeinde nun meint, der wäre kaputt, dann ist er kaputt!

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Ehe du dich erneut an anderer Leute Eigentum vergreifst, vorher mal den Denkkörper anschalten.
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rdiess
Wie hätten Sie sich verhalten, wenn die Gemeine Ihr Eigentum gestutzt hätte? Solche Probleme lassen sich zu 99% mit einem alten Zaubermittel lösen: Kommunikation. Unter Nachbarn sagt die gängige Rechtsprechung übrigens, dass Natur vom Nachbarn (wie z. B. Laub) zu ertragen ist.
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miedelsbacher
Das Abstandsgedöns gilt nicht für Gemeindebäume. Aber Paragraph 910 BGB regelt, dass Sie überhängende Äste abschneiden dürfen. In wie weit Sie den Baum nun beschädigt haben, kann ich nicht beurteilen. Es wäre aber bestimmt einfacher gewesen, bei der Stadt das Eine oder andere Mal vorstellig zu werden (Fristsetzung, schriftlich und ggf. mündlich, siehe BGB), mit dem Anliegen, das Grüzeug im Zaum zu halten. Einmal reicht halt in der Amts-Mühle nicht.
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netter_fahrer
Ihr hättet erst einmal die Gemeinde zur Beseitigung dieser "Besitzstandstörung" auffordern müssen, bevor ihr da selbst drangeht. Wenn z.B. ein Gutachter danach einen unrettbaren Schaden festgestellt hat, den ihr verursacht habt, wird der "Quatsch" vor Gericht geklärt werden. Abwarten, was da vom Amt oder Gericht kommt, dann zum Anwalt damit.
Es gibt Dinge, die man hinzunehmen hat, ob sie einem passen oder nicht, dazu gehört auch Begrünung. Selbstjustiz ist da schnell der falsche Weg.
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BeatDaddy
Tja, mein lieber Gast,

so etwas klärt man VORHER ab! Genau so wie die Art, einen Baum zu beschneiden...

Zudem würde ich solche Fragen IMMER von einem Anwalt klären lassen. Das Geld müsst Ihr schon investieren oder Ihr habt eine Rechtschutz-Versicherung, die man, wenn man es schon nicht abwarten kann, immer gut gebrauchen kann. Ein Leser-Forum im Stern wird da wohl weder Rechtssicherheit geben, noch wird es hier Menschen geben, die Dir helfen, Dein gefühltes Recht durchzusetzen.
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NiLaterne
Tja, da hast du Pech gehabt!
Und du warst wirklich dumm.
Du wirst wohl zahlen müssen.
Also sofort Anwalt nehmen und nicht hier die Zeit verplempern.
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Clappi
Bei mehreren tausend Euro lohnt sich schon, gegen die Klage vorzugehen.

Je nach Gemeinde gibt es ein Baumkataster, in dem auch der Zustand der Bäume dokumentiert ist. Dies kann man beispielsweise als Beweis mit beantragen. Sonst vielleicht auch noch Sachverständige.
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Deho
Nun ist es zu spät, aber vielleicht einen Rat für die Zukunft. Für das geschilderte Problem gibt es zwei Lösungen, einmal wie ein intelligenter Mensch das machen würde, und zweitens die, wie Du das gemachst hast.

Ich hatte ein ähnliches Problem und habe bei der Gemeinde angerufen. Schon am nächsten Tag war ein Trupp da und hat den Überwuchs beseitigt. Genau so sollte man das angehen.
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